Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Arilein

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite in Rettungsdienst und mein Betriebsarzt hat eine Empfehlung für ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, diese Empfehlung möchte mein Arbeitgeber nicht anerkennen, obwohl eine Umsetzung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Begründung vom Arbeitgeber, es sei ja nur eine Empfehlung. ( Die Empfehlung hat der Arbeitgeber schriftlich und ich als Kopie zu Hause) Aber der Frauenarzt darf doch das beschäftigungsverbot nur aus medizinischen und nicht aus Arbeitsgründen ausstellen, oder habe ich das falsch verstanden? Liebe Grüße Arilein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Klären Sie die Begrifflichkeit mit dem Arzt 2. Reden Sie ansonsten mit der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) Liebe Grüße NB


mellomania

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Richtig. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, wende dich an die Aufsichtsbehörde. Der gyn is raus.


mellomania

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wer hat entschieden, dass eine umsetzung nicht möglich ist? was hat der AG vorgeschlagen?


Arilein

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Vom Betriebsarzt hieß es " Arbeiten im Einzelbüro/Home-Office ohne Publikumsverkehr" wäre möglich. Wir haben bei mir im Betrieb diese Möglichkeit nicht. Die zwei Posten, die diese Bedingungen erfüllen sind bereits besetzt und erfordern eine Sonderausbildung die ich nicht habe. Wir sind ein Rettungsdienstunternehmen, welches für den Landkreis arbeitet. Der Landkreis macht die Abrechnung und die Leitstelle wird von der Feuerwehr betreut. Der Chef bittet um ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, da bei dem Attest vom Betriebsarzt das Wort "Empfehlung" steht.


Mamamaike

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Hallo, frag doch nochmal beim Betriebsarzt nach wegen des Begriffes "Empfehlung", ob das nur eine Höflichkeitsfloskel ist oder eine "echte" Empfehlung. Da ziert sich Dein AG ja mal. Wie schon jemand schrieb: Dein Arzt ist raus. Wenn das Gespräch mit dem Betriebsarzt nichts ergibt, wende Dich an die Aufsichtsbehörde. Viele Grüße


mellomania

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sondern eben nur empfehlen. der Gyn ist raus, sagte ich ja schon. normal MUSS bzw. SOLLTE sich der AG an die Empfehlung des BA halten, wenn er eben keine ersatztätigkeiten hat oder schaffen kann! wenn er jetzt einen arbeitsplatz schafft, dann arbeitest du dort. auch wenn das mit deiner qualifikation nix zu tun hat. erst wenn der AG selber sagt, dass das überhaupt nicht geht, dann spricht er das BV aus. und nur er. wenn er das, trotz empfehlung und ohne möglihckeit der umsetzung nicht macht, wende dich an die aufsichtsbehörde. bitte bleibe NICHT einfach daheim. komme auf die arbeit und arbeite sozusagen nicht. einfach daheim bleiben wäre dir nachteilig. da eben noch kein BV ausgesprochen ist.


Arilein

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Hallo ich danke euch, für eurer Feedback. Die ganze Sache hat sich gerade aufgelöst. Ich hatte das Attest vom Betriebsarzt zusammen mit dem Schreiben vom Frauenarzt " Schwangerschaft durch Blutabnahme bestätigt" abgegeben. ( Meinem Bereichsleiter hat dies so ausgereicht) Aber das erkennt die Personalabteilung nicht an, weil daraus nicht hervorgeht in welcher Woche ich Schwanger bin und wann der errechnete Geburtstermin ist. Ich hole morgen von meinem Frauenarzt noch ein Attest über die SSW und den ET ab und dann darf mich mein Bereichsleiter auch ( wie vorher mit ihm besprochen) ins Beschäftigungsverbot schicken. Leider war das ein Kommunikationsfehler, da es über mehrere Etagen zu mir kam. Aber es hat sich ja gerade durch ein Telefonat alles klären können.


Arilein

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Es war also mein Fehler, weil ich nicht wusste, was der Arbeitgeber alles braucht. Es ist meine erste Schwangerschaft und ich hätte mich besser informieren müssen. Ich danke euch aber sehr für eure Antworten.


mellomania

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der ET muss angegeben sein, damit der AG weiß, wann der Muschu beginnt. die reine mitteilung der schwangerschaft ist am anfang ok solange das ganze nicht sicher ist, um dich zu schützen aber zeitnah muss das natürlich ordentlich sein. ob das jetzt schon möglich und die schwangerschaft sicher ist, weiß nur der gyn.


Arilein

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Ich bin jetzt in der 8.Woche. Letze Woche beim Ultraschall hieß es, dass alles OK sei und ich am 1.12 meinen Mutterpass bekomme. Ich rufe morgen früh einfach mal in der Praxis an. Ich danke dir


mellomania

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gerne! ich wünsche dir alles liebe!


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