Arilein
Hallo Frau Bader, Ich arbeite in Rettungsdienst und mein Betriebsarzt hat eine Empfehlung für ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, diese Empfehlung möchte mein Arbeitgeber nicht anerkennen, obwohl eine Umsetzung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Begründung vom Arbeitgeber, es sei ja nur eine Empfehlung. ( Die Empfehlung hat der Arbeitgeber schriftlich und ich als Kopie zu Hause) Aber der Frauenarzt darf doch das beschäftigungsverbot nur aus medizinischen und nicht aus Arbeitsgründen ausstellen, oder habe ich das falsch verstanden? Liebe Grüße Arilein
Hallo, 1. Klären Sie die Begrifflichkeit mit dem Arzt 2. Reden Sie ansonsten mit der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) Liebe Grüße NB
mellomania
Richtig. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, wende dich an die Aufsichtsbehörde. Der gyn is raus.
mellomania
wer hat entschieden, dass eine umsetzung nicht möglich ist? was hat der AG vorgeschlagen?
Arilein
Vom Betriebsarzt hieß es " Arbeiten im Einzelbüro/Home-Office ohne Publikumsverkehr" wäre möglich. Wir haben bei mir im Betrieb diese Möglichkeit nicht. Die zwei Posten, die diese Bedingungen erfüllen sind bereits besetzt und erfordern eine Sonderausbildung die ich nicht habe. Wir sind ein Rettungsdienstunternehmen, welches für den Landkreis arbeitet. Der Landkreis macht die Abrechnung und die Leitstelle wird von der Feuerwehr betreut. Der Chef bittet um ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, da bei dem Attest vom Betriebsarzt das Wort "Empfehlung" steht.
Mamamaike
Hallo, frag doch nochmal beim Betriebsarzt nach wegen des Begriffes "Empfehlung", ob das nur eine Höflichkeitsfloskel ist oder eine "echte" Empfehlung. Da ziert sich Dein AG ja mal. Wie schon jemand schrieb: Dein Arzt ist raus. Wenn das Gespräch mit dem Betriebsarzt nichts ergibt, wende Dich an die Aufsichtsbehörde. Viele Grüße
mellomania
sondern eben nur empfehlen. der Gyn ist raus, sagte ich ja schon. normal MUSS bzw. SOLLTE sich der AG an die Empfehlung des BA halten, wenn er eben keine ersatztätigkeiten hat oder schaffen kann! wenn er jetzt einen arbeitsplatz schafft, dann arbeitest du dort. auch wenn das mit deiner qualifikation nix zu tun hat. erst wenn der AG selber sagt, dass das überhaupt nicht geht, dann spricht er das BV aus. und nur er. wenn er das, trotz empfehlung und ohne möglihckeit der umsetzung nicht macht, wende dich an die aufsichtsbehörde. bitte bleibe NICHT einfach daheim. komme auf die arbeit und arbeite sozusagen nicht. einfach daheim bleiben wäre dir nachteilig. da eben noch kein BV ausgesprochen ist.
Arilein
Hallo ich danke euch, für eurer Feedback. Die ganze Sache hat sich gerade aufgelöst. Ich hatte das Attest vom Betriebsarzt zusammen mit dem Schreiben vom Frauenarzt " Schwangerschaft durch Blutabnahme bestätigt" abgegeben. ( Meinem Bereichsleiter hat dies so ausgereicht) Aber das erkennt die Personalabteilung nicht an, weil daraus nicht hervorgeht in welcher Woche ich Schwanger bin und wann der errechnete Geburtstermin ist. Ich hole morgen von meinem Frauenarzt noch ein Attest über die SSW und den ET ab und dann darf mich mein Bereichsleiter auch ( wie vorher mit ihm besprochen) ins Beschäftigungsverbot schicken. Leider war das ein Kommunikationsfehler, da es über mehrere Etagen zu mir kam. Aber es hat sich ja gerade durch ein Telefonat alles klären können.
Arilein
Es war also mein Fehler, weil ich nicht wusste, was der Arbeitgeber alles braucht. Es ist meine erste Schwangerschaft und ich hätte mich besser informieren müssen. Ich danke euch aber sehr für eure Antworten.
mellomania
der ET muss angegeben sein, damit der AG weiß, wann der Muschu beginnt. die reine mitteilung der schwangerschaft ist am anfang ok solange das ganze nicht sicher ist, um dich zu schützen aber zeitnah muss das natürlich ordentlich sein. ob das jetzt schon möglich und die schwangerschaft sicher ist, weiß nur der gyn.
Arilein
Ich bin jetzt in der 8.Woche. Letze Woche beim Ultraschall hieß es, dass alles OK sei und ich am 1.12 meinen Mutterpass bekomme. Ich rufe morgen früh einfach mal in der Praxis an. Ich danke dir
mellomania
gerne! ich wünsche dir alles liebe!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren