Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

LV87

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Hallo, meine Frage an Sie: darf jeder Arzt ein dauerhaftes Beschäftigungsverbot für die schwangere Frau aussprechen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dafür ist grds der AG zuständig, nur in Ausnahmefällen der Gyn. Bei Problemen wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn es um die gestaltung und einhaltung der gesetze am arbeitsplatz geht, nein. nur wenn medizinische gründe vorliegen, die die gesundheit von mutter und kind gefährden, dann ja. aber auch nur, wenn die frau an sich arbeitsfähig und gesund ist. ist sie krank, muss eine krankmeldung her. mobbing am arbeitsplatz kann auch vom arzt auch vom hausarzt mit einem bv belegt werden. ABER der AG sollte darüber schon informiert werden, damit er einschreiten kann und die möglichkeit hat, das abzustellen. ihr dürft nicht nur das jetzt sehen, sondern auch das danach. ihr wollt wieder an den arbeitsplatz zuürck. man muss immer abwägen, ob man das verhältnis zum arbeitgeber mit sowas "belastet"- davon ausgenommen sind natürlich bv, die wirklich nötig sind. aber die grauzone ist eben da. liegt an jeder frau selber, ob sie diese grauzone zu ihrem vorteil nutzt (erneut davon abgesehen, dass wirkliche!! gründe da sind)


MamaausM

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Weshalb soll denn ein BV ausgesprochen werden?


LV87

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Ich bin Kinderpflegerin und arbeite seit der 5. SSW nicht mehr im Kiga. Schwangere dürfen nicht in Corona Pandemie in der Kinderbetreeung laut Mutterschutz in Zusammenhang mit Coronavirus weiterarbeiten. Sie müssen freigestellt werden, so das bayerische Bürgerbüro. Mein Chef bzw. Stellvertreter (auch Anwalt vom Beruf her) ist dafür, aber da ich in einer kirchlichen Einrichtung bin, ist die Kirche damit nicht LUSTIGERWEISE einverstanden. Anscheinend ist die Arbeit wichtiger als die Gesundheit der Mutter und des Kindes. Die Kirche verlangt jetzt von ihm eine Gefährdungsbeuurteilung, die er auch heute morgen schriftlich zusammenfassen wird. Er selbst hat mich gebeten ob ich von meinem Frauenarzt das Beschäftigungsverbot bekommen kann, aber mein Frauenarzt sagt das ist die Aufgabe des Trägers die schwangere Frau freizustellen, weil die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Arbeitgeber liegt. Also ein Chaos kurz gesagt Der nächste Schritt WENN die Kirche die Gefährdungsbeuurteilung nicht akzeptiert wäre dann mich an meinen Hausarzt zu wenden. Er hat mich auch am Anfang der SSW gefragt ob ich freigestellt wurde...wenn nicht dann würde er mir ein Beschäftigungsverbot geben. Ich hab hinter mir eine Fehlgeburt und würde diese Schwangerschaft auf keinen Fall riskieren!! Sorry für die lange Nachricht


MamaausM

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Dein Hausarzt darf es auch nicht ausstellen.... Das dürfte Ärger mit der Krankenkasse geben


Felica

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Nein, der nächste Schritt wäre nicht der Hausarzt sondern das Gewerbeamt. An dieses wendest du dich dann bitte umgehend. Die werden sich dessen dann annehmen.


LV87

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Ich hab heute einen Anruf von meinem Chef bekommen. Ich bekomme letztendlich wie es aussieht doch ein Beschäftigungsverbot vom Träger! Puh!! Endlich! Danke für eure Antworten


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