Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

LV87

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Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 10. SSW und bin seit Anfang der SS bis zum 31.08. Von meinem Frauenarzt freigestellt worden. Ich bin Kinderpflegerin vom Beruf. Können Sie mir bitte sagen ob mich der Arbeitgeber freistellen muss? Ich kenne Frauen, die in dem selben Bereich arbeiten und als sie schwanger geworden sind wurden sie sofort freigestellt. Danke für Ihre Zeit :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was genau meinen Sie mit freigestellt? Hatte er Sie krankgeschrieben? Die Möglichkeit besteht. Hat er ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen? Diese Möglichkeit gibt es im Normalfall nicht. Sie müssen die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen, der muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und dann feststellen, ob er Sie umsetzen muss oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen soll. Im Zweifel hilft hier das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Weiß dein AG das du schwanger bist?? Er muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dann das BV aussprechen, wenn er keine mutterschutzkonforme Arbeit hat. Und dann hast du auch Anspruch auf Lohn, als würdest du arbeiten Der FA darf beim Arbeitsplatz nicht mitreden.


mellomania

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der arzt stellt die schwangerschaft fest. mehr nicht. ab meldung beim AG greift das mutterschutzgesetz und der ag ist verpflichtet, eine gefährdungsbeurteilung zu machen. darin prüft er, ob dein arbeitsplatz diesen richtlinien entspricht. wenn ja arbeitest du normal weiter wenn nein, muss er prüfen ob er ersatztätigkeiten für dich hat. diese musst du annehmen und ein mitspracherecht besteht nicht. heißt, dass das auch administrative tätigkeiten im büro sein können um den AG zu unterstützen. wenn das auch nicht möglich ist, DANN spricht der AG alleine! ein bv aus. der arzt ist da gar nicht involviert. und wenn das der fall ist, dass du ein bv vom AG b ekommst, erhälst du das was du ohne bv erhalten würdest weiter.


LV87

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Ja der Frauenarzt hat ein Beschäftigungsverbot bis zum 31.08 ausgesprochen. Mein AG weiß natürlich über die SS bescheid. Ich war auch beim Betriebsarzt, der leider dem AG nicht mitgeteilt hat, dass er mich in der Pandemie freistellen bzw. ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss. Stattdessen hat der Betriebsarzt mich angerufen und diese Info mitgeteilt. Ich hab ihn gefragt ob er den AG informieren würde und seine Aussage war "Nein, der AG müsste es eigentlich wissen "... Ich weiß es klingt irgendwie bescheuert, aber das ist tatsächlich passiert und ich hab natürlich sofort mit meinem Chef darüber gesprochen und ihm alles erzählt. Bis jetzt hat er keine Lösung gefunden, ich weiß nicht wo genau das Problem ist. Ich warte einfach ab was zukünftig passieren wird...


mellomania

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was sonst? sorry, aber nur weil DU angst hast heißt das nicht, dass du ein bv bekommst. wenn der betriebsarzt sagt, platz ok, oder eben nicht ok, dann KANN sich der AG danach richten. muss er aber nicht. er muss nur durch die gefährdungsbeurteilung klären, ob der platz sicher ist oder nicht. denn der betriebsarzt kann NICHT vorschreiben, dass ein bv ausgesprochen werden MUSS. der AG muss hingegen schauen, ob es ersatztätigkeiten wie homeoffice oder ähliches gibt. un wenn er das nicht macht, dann gehst du zum gewerbeaufsichtsamt. ein bv vom arzt ist aber hinfällig. der hat bei den arbeitsplatztechnischen dingen nichts veloren.


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