ELLIUM
Hallo Frau Bader, ich arbeite für einen Bildungsträger. Ein Jahr lang habe ich die Arbeit für zwei übernommen da mein Kollege Zwangsversetzt wurde auf Grund von Mobbing und Frauenfeindlichkeit gegen über den Teilnehmerinnen (auch gegen massiv gegen mich, aber das interessiert niemanden da). Also arbeite ich ganz alleine, kann eigentlich nie Pause machen und zeitweise muss ich 3 Kurse gleichzeitig unterrichten. Ich habe mich mehrfach beschwert und gebeten mich zu versetzen oder personell aufzurüsten. Ich schweife sehr ab. Ich habe bereits eine Fehlgeburt hinter mir Ende letzten Jahres. Als ich die Schwangerschaft verkündet habe, hab ich unglaubliche Vorwürfe bekommen und war krankgeschrieben weil ich sehr starke Beschwerden hatte. Deswegen habe ich das Unternehmen kaputt gemacht. Nun bin ich wieder schwanger und habe gesagt das ich nicht mehr alleine sein möchte, da ich keine Pause machen kann. Dann soll ich mich krabkschreiben lassen hieß es. Meine FA sagte mir er muss mich versetzen oder mir ein BV ausstellen. Versetzen kann er mich nicht, weil meine Qualifikation wichtig für den Standort sind und er auch keine Stelle für mich hat. Ende Mai schließt die Bildungsstätte und alle Arbeitsplätze fallen weg (also meiner). Nun hat mein AG mit ein BV für diesen Standort ausgestellt. Ist mein BV damit befristet bis Ende Mai und danach kann er mich falls er kann wo anders einsetzen? Ich denke er versucht mich zu kündigen, aber das wird nicht so leicht sagt die verdi und das Aufsichtsamt. Kann er mich danach noch frei einsetzen? Hab etwas Angst das er mich (weil er sauer ist) wieder zu den mobbenden Kollegen steckt.
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Sie danach nur an diesem Standort eingesetzt werden dürfen u der schließt, darf der AG Ihnen kündigen. Wenn Sie ein allgemeines BV vom FA haben, bekommen Sie dann keine Leistungen vond er Agentur für Arbeit. Liebe Grüße NB
cube
Das kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn du gemäß diesem an anderen Standorten eingesetzt werden kannst, darf er dich auch dorthin umsetzen. Dann hätte er aber doch gar kein BV aussprechen müssen - er hätte ja eine Ersatzstelle mit Kollegen und pausen für dich gehabt. Bist du per Vertrag nur an diesen Standort gebunden und dieser wird geschlossen .. da weiß ich nicht genau, ob er dir einen anderen Standort anbieten müsste oder ob er dann tatsächlich auf Grund der Schließung kündigen könnte.
ELLIUM
Mein Einsatzort ist nur dieser Standort. Da dieser aber wohl irgendwie mit dem anderen zusammen hängen kann er mich wohl nicht kündigen. Soweit bin ich schon mal. Hab auch noch Mails von meinen Chef (vor der Schwangerschaft) in der er mir bereits andere Stellen am anderen Standort zugesagt hat falls wir schließen (die Schließung war absehbar). Ich glaub ich lass mich einfach mal überraschen was kommt. Hatte mich nur interessiert ob man jemanden quasi aus dem BV holen darf wenn er doch was findet das ich machen kann.
marieseptember
Dein AG kann dich jederzeit, auch jetzt, aus dem BV holen, sobald er eine Beschäftigung für dich hat, die muschg-konform ist. Zum Beispiel Schreibtischarbeit.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1