Sehr geehrte Frau Bader,
eine Bekannte von mir ist Erzieherin, sie hat über die Feiertage einen pos. Schwangerschaftstest gemacht. Als die Feiertage vorbei waren, hat sie sich direkt beim Arbeitgeber gemeldet und auch einen Termin beim Betriebsarzt ausgemacht. Dieser hat in der Blutunersuchung festgestellt, dass sie alle nötigen Immunitäten hat und weiter arbeiten darf. Bis sie diese Ergebnisse hatte, hat es jedoch eine gute Woche gedauert. Der Arbeitgeber fordert nun für die Zeit, in der sie gefehlt hat ein „vorläufiges Beschäftigungsverbot“. Der Betriebsarzt will dieses jedoch nicht ausstellen. Beim Frauenarzt war sie bisher noch nicht.
Kann der Arbeitgeber dies fordern? Laut Mutterschutzgesetz durfte sie ja nicht zur Arbeit (sie arbeitet mit unter 3jährigen) und daher dürfte das doch nicht nötig sein, oder?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
TB0308
am 16.01.2018, 20:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
es ist davon auszugehen, dass bei der streitigen Woche durch den Arbeitgeber festgelegt worden ist, dass sie zu Hause bleiben muss, um den unklaren Status zu klären. Dann muss er selbstverständlich auch für diese Woche das Beschäftigungsverbot aussprechen.
Wenn sie aber eigenständig und ohne irgendwie mit dem Arbeitgeber gesprochen zu haben zu Hause geblieben ist, sieht es anders aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Unbekannter Immunstatus wird behandelt als wäre der Immunstatus nicht ausreichend. Das heißt, der AG darf eine schwangere Erzieherin zwischen Bekanntgabe der Schwangerschaft und betriebsärztlichen Gutachten nicht mit der Betreuung von Kindern beschäftigen und muss für diese kurze Zwischenzeit ein arbeitsplatzbezogenes BV ausstellen, es sei denn, die Frau wäre in Urlaub oder AU.
Der Betriebsarzt oder der Frauenarzt ist dafür nicht zuständig.
Mitglied inaktiv - 16.01.2018, 20:50