Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Doppeltes Glück

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Ich hätte auch eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich arbeite seit 3 Monaten wieder auf Gehaltsbasis. Meine Tochter ist 2,5 Jahre. Bis dato habe ich auf 450,00 Euro Basis gearbeitet. Da ich mit Zwillingen schwanger bin, wird es für mich täglich schwerer. Ich bin jetzt in der fast 27. Ssw. Steht mir bei BV nur 450,00 Euro zu? Dann kann ich mir das BV finanziell gar nicht erlauben. Oder wird wegen der Eltern Zeit das frühere Gehalt zu Grunde gelegt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen bei einemBeschäftigungsverbot das, was Sie sonst bekommen. Wenn ich das richtig verstehe ist das das Minijobgehalt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Wieso nur, ohne BV verdienst Du doch auch nur 450€, da wird ja nicht mehr ersetzt als Du verdienen würdest. Ein BV steht nur zu,wenn der Arbeitsplatz gefährlich ist, nicht den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Da er das aber 27 Wochen tat... Wenn es Dir körperlich nicht gut geht käme eine AU vielleicht in Betracht. Was genau arbeitest Du denn?


Doppeltes Glück

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Also vor der Schwangerschaft bis vor 3 Monaten habe ich 450,00 Euro verdient. Die letzten 3 Monate habe ich Teilzeit gearbeitet. Ich bin im Büro. Das mit dem BV kann ja auch später erfolgen, oder habe ich da was falsch?


mellomania

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ein bv bekommt, wer entweder medizinische beschwerden hat wie vorzeitige wehen, blutungen etc, dann stellt der gyn das aus. oder wenn der arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlininen entspricht, z.b. fehlende immunitäten und arbeit mit kindern oder im krankenhaus, dann muss der arbeitgeber einen neuen platz zur verfügung stellen der passt, wenns sein muss auch am telefon oder ablage machen und erst wenn DAS nicht geht, stellt der AG das BV aus. das kann man sich doch nicht aussuchen! mannmann. 27 wochen war alles ok auf arbeit, dann ist das auch bis ende so.


Mitglied inaktiv

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Ich versuch es dir mal zu erklären. Ein BV vom AG bekommt die Mutter nur wenn die Arbeit nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist und er auch keine anderweitige Arbeit für sie hat. Dann gibt es das BV vom Arzt, der darf es aber nur ausstellen wenn die Mutter grundsätzlich arbeitsfähig ist, die Arbeit selbst aber die Beschwerden verschlimmert - mal ganz simpel erklärt weil weit "tiefer". Daneben gibt es aber auch die Option sich eben krank schreiben zu lassen - dann wenn man eben absolut nicht arbeitsfähig ist. erfolgt die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft bzw deren Beschwerden, dann gibt es dadurch auch keine Kürzungen bei Elterngeld. Allerdings fällt man nach 6 Wochen trotzdem ins Krankengeld. Ob in deinem Fall ein BV oder eine AU eher greifen muss der Arzt entscheiden. Da zum Teil die Übergänge da fließend ist, kann es auch sein das der Arzt erst eine AU macht und dann schaut. Oder nur ein Teil-BV ausstellt, heißt du bekommst zwar für die volle Arbeit dein Gehalt, musst aber nur zum Teil - meist der Hälfte pro Tag - dafür arbeiten. Wie gesagt, die Optionen gibt es. Welche greift musst du mit deinem Arzt besprechen.


Doppeltes Glück

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Vielen Dank für deine Antwort.


zweizwerge

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Huhu, ob nun AU oder individuelles (partielles?) BV, das muss natürlich der Arzt entscheiden. Aber bedenkt bitte bei Eurem Kommentaren, dass die Wahrscheinlichkeit, bei Zwillingen eine Frühgeburt zu bekommen, recht groß ist - und für alle (Mutter, Kinder, Solidargemeinschaft) sind BV und ein paar Tage oder Wochen länger Schwangerschaft statt Intensivstation usw. sicher besser und billiger. Ich würde da, auch aus persönlicher Erfahrung, eindeutig nicht "wenn es bisher ging, geht es auch weiter" zustimmen. Also, im Falle eines BV gibt's das, was Du jetzt bekommst. In der Elternzeit geht vor 3 Monaten verdiente geringere Gehalt aber auch noch mit in den Duchschnitt ein. Duch ein BV solltest Du aber eigentlich nicht schlechter stehen (bin kein Experte, lese hier nur manchmal mit). Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Bei Zwillingen wächst der Bauch schon sehr viel stärker als bei einfachen Schwangerschaften. Da möchte ich nicht 27+x sein. Das kann in den letzten Wochen durchaus mit der beruflichen Tätigkeit zu viel werden.


Doppeltes Glück

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Danke dir. So habe ich es jetzt woanders auch gelesen. Ich denke auch nicht, dass sich hier irgendwer ein Bild darüber machen sollte, warum ein BV für mich in Betracht kommt oder beurteilen mag, ob ich die letzten Wochen noch schaffe. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis kurz vor ET gearbeitet. Zudem habe ich bisher nichts zu meiner "Krankengeschichte " erwähnt, so dass ich es schon schlimm finde, dass es Leute gibt, die solche undurchdachten Kommentare schreiben.


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