Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

leni1501

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Hallo, ich habe seit März ein komplettes Beschäftigungsverbot, da ich ein grosses risiko einer Früh oder Fehlgeburt habe. Nun lag ich 9 Wochen im KH wegen meiner Schwangerschaft, ich brauchte da wie zuhause nur bettruhe einihalten, nun sagte mir mein arbeitgeber, ich brauchte eine krankmeldung , da ich ja mein geld weiter bekommen möchte. von meiner krankenkasse habe ich auch noch nichts gehört. man sagt ja immer, im beschäftigungserbot darf kein finanzieller nachteil entstehen. nuun jetzt steh ich erstmal ohne geld da. ist das so rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie so lange im Krankenhaus gelegen haben, scheint eine Krankheit vorzulegen, der Zahnarzt musste deshalb krankschreiben. Ein Beschäftigungsverbot steht dahinter zurück. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn man im KKH liegen oder auch zu Hause liegend verbringen muss, dann ist von einem krankhaften Schwangerschaftsverlauf auszugehen. In der Zeit wäre die richtige Indikation die AU. Da bekommst du dein Gehalt 6 Wochen lang weiter gezahlt, danach Krankengeld. Man sagt "kein finanzieller Nachteil darf infolge der Schwangerschaft entstehen", das ist eine sehr pauschale Aussage, sie gilt im Krankheitsfall nur eingeschränkt. Im Krankheitsfall bist du den anderen kranken Frauen gleichgestellt, die ebenfalls nur Krankengeld erhalten und ihnen gegenüber nicht schlechter gestellt. Ganz ohne Geld stehst du ja trotzdem nicht da. Das Krankengeld ist immerhin 60-80 % vom Nettolohn, das ist doch was.


User-1753445573

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Bekommst du seit März kein Gehalt mehr? Dann bist du ja früh dran mit deiner Frage. Ansonsten, für ein Beschäftigungsverbot muss man ja vom Prinzip her Arbeitsfähig sein und das bist du nicht wen du im Krankenhaus liegst. Kann also gut sein das dein Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse für dein Gehalt nicht mehr bekommt da die Krankenkasse weiß das du im Krankenaus liegst. Die müssen das ja abrechnen. Und dann hättest du vom Arzt eine Krankmeldung bekommen müssen. Bei Krankheit gibts halt nach 6 Monaten Krankengeld. Ich würde da bei der Krankenkasse nachfragen oder halt nochmal beim Arbeitgeber.


Kristiiin

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Wenn Sie seit März ein BV für/wegen Ihrer SS haben, dann kann Ihr AG jetzt keine Krankmeldung verlangen. Wer hat das BV ausgesprochen? Gehen Sie seit März nicht mehr arbeiten? Wie werden Sie denn seit März bezahlt? Im Krankheitsfall müssten Sie ja schon lange Krankengeld beziehen. Wieso meldet sich Ihr AG erst jetzt wenn Sie seit mindestens 9 Wochen nicht mehr arbeiten ...? Wenn Sie weder im BV sind, noch eine AU an Ihrem AG weiter gereicht haben, ist es völlig rechtens, dass Sie kein Geld erhalten. Sie können sogar fristlos entlassen werden. Irgendwas haben Sie weggelassen oder stimmt nicht in Ihrer Fragestellung, so kann man es nicht beantwoten.


Mitglied inaktiv

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Doch das geht. Ich vermute mal der AG hat ein BV ausgesprochen weil er keine geeignete Arbeit für die TE hatte. Bei dieser Konstellation muss man grundsätzlich arbeitsfähig sein, nur kann man eben nicht arbeiten wie die Arbeit eine Gefahr darstellt. Nun ist die TE aufgrund Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig geworden. Da eine AU VOR dem BV steht und damit sich widerspricht, hätte man dem AG Mitteilung machen müssen damit dieser das BV außer Kraft setzt. Ab dem Zeitpunkt hätte die TE entweder dann eine AU benötigt oder der behandelnde Arzt hätte ein individuelles BV aussprechen müssen. Fraglich halt was da jetzt noch zu machen ist. ich vermute mal die TE hat dem AG nicht Bescheid gegeben. Der hat warum auch immer jetzt davon erfahren und ist natürlich entsprechend jetzt an der Klärung dessen interessiert. Immerhin hat er einige Wochen ein Gehalt gezahlt was er eigentlich nicht hätte zahlen müssen, nicht einmal in Vorkasse hätte treten müssen da die TE nach 6 Wochen ins Krankengeld gerutscht wäre. Da es zudem sein kann das der AG das dann im nachhinein auch nicht von der KK voll wieder ersetzt bekommt verwundert es eher wenig. Mein erster Rat wäre jetzt sich an die KK zu wenden und an den behandelnden Arzt ob es Möglichkeiten gibt nachträglich die AU zu bekommen oder ein individuelles BV.


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