Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

leni1501

Beitrag melden

Hallo, ich habe seit März ein komplettes Beschäftigungsverbot, da ich ein grosses risiko einer Früh oder Fehlgeburt habe. Nun lag ich 9 Wochen im KH wegen meiner Schwangerschaft, ich brauchte da wie zuhause nur bettruhe einihalten, nun sagte mir mein arbeitgeber, ich brauchte eine krankmeldung , da ich ja mein geld weiter bekommen möchte. von meiner krankenkasse habe ich auch noch nichts gehört. man sagt ja immer, im beschäftigungserbot darf kein finanzieller nachteil entstehen. nuun jetzt steh ich erstmal ohne geld da. ist das so rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da Sie so lange im Krankenhaus gelegen haben, scheint eine Krankheit vorzulegen, der Zahnarzt musste deshalb krankschreiben. Ein Beschäftigungsverbot steht dahinter zurück. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn man im KKH liegen oder auch zu Hause liegend verbringen muss, dann ist von einem krankhaften Schwangerschaftsverlauf auszugehen. In der Zeit wäre die richtige Indikation die AU. Da bekommst du dein Gehalt 6 Wochen lang weiter gezahlt, danach Krankengeld. Man sagt "kein finanzieller Nachteil darf infolge der Schwangerschaft entstehen", das ist eine sehr pauschale Aussage, sie gilt im Krankheitsfall nur eingeschränkt. Im Krankheitsfall bist du den anderen kranken Frauen gleichgestellt, die ebenfalls nur Krankengeld erhalten und ihnen gegenüber nicht schlechter gestellt. Ganz ohne Geld stehst du ja trotzdem nicht da. Das Krankengeld ist immerhin 60-80 % vom Nettolohn, das ist doch was.


User-1753445573

Beitrag melden

Bekommst du seit März kein Gehalt mehr? Dann bist du ja früh dran mit deiner Frage. Ansonsten, für ein Beschäftigungsverbot muss man ja vom Prinzip her Arbeitsfähig sein und das bist du nicht wen du im Krankenhaus liegst. Kann also gut sein das dein Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse für dein Gehalt nicht mehr bekommt da die Krankenkasse weiß das du im Krankenaus liegst. Die müssen das ja abrechnen. Und dann hättest du vom Arzt eine Krankmeldung bekommen müssen. Bei Krankheit gibts halt nach 6 Monaten Krankengeld. Ich würde da bei der Krankenkasse nachfragen oder halt nochmal beim Arbeitgeber.


Kristiiin

Beitrag melden

Wenn Sie seit März ein BV für/wegen Ihrer SS haben, dann kann Ihr AG jetzt keine Krankmeldung verlangen. Wer hat das BV ausgesprochen? Gehen Sie seit März nicht mehr arbeiten? Wie werden Sie denn seit März bezahlt? Im Krankheitsfall müssten Sie ja schon lange Krankengeld beziehen. Wieso meldet sich Ihr AG erst jetzt wenn Sie seit mindestens 9 Wochen nicht mehr arbeiten ...? Wenn Sie weder im BV sind, noch eine AU an Ihrem AG weiter gereicht haben, ist es völlig rechtens, dass Sie kein Geld erhalten. Sie können sogar fristlos entlassen werden. Irgendwas haben Sie weggelassen oder stimmt nicht in Ihrer Fragestellung, so kann man es nicht beantwoten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Doch das geht. Ich vermute mal der AG hat ein BV ausgesprochen weil er keine geeignete Arbeit für die TE hatte. Bei dieser Konstellation muss man grundsätzlich arbeitsfähig sein, nur kann man eben nicht arbeiten wie die Arbeit eine Gefahr darstellt. Nun ist die TE aufgrund Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig geworden. Da eine AU VOR dem BV steht und damit sich widerspricht, hätte man dem AG Mitteilung machen müssen damit dieser das BV außer Kraft setzt. Ab dem Zeitpunkt hätte die TE entweder dann eine AU benötigt oder der behandelnde Arzt hätte ein individuelles BV aussprechen müssen. Fraglich halt was da jetzt noch zu machen ist. ich vermute mal die TE hat dem AG nicht Bescheid gegeben. Der hat warum auch immer jetzt davon erfahren und ist natürlich entsprechend jetzt an der Klärung dessen interessiert. Immerhin hat er einige Wochen ein Gehalt gezahlt was er eigentlich nicht hätte zahlen müssen, nicht einmal in Vorkasse hätte treten müssen da die TE nach 6 Wochen ins Krankengeld gerutscht wäre. Da es zudem sein kann das der AG das dann im nachhinein auch nicht von der KK voll wieder ersetzt bekommt verwundert es eher wenig. Mein erster Rat wäre jetzt sich an die KK zu wenden und an den behandelnden Arzt ob es Möglichkeiten gibt nachträglich die AU zu bekommen oder ein individuelles BV.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...

Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...