Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

leni1501

Beitrag melden

Hallo, ich habe seit März ein komplettes Beschäftigungsverbot, da ich ein grosses risiko einer Früh oder Fehlgeburt habe. Nun lag ich 9 Wochen im KH wegen meiner Schwangerschaft, ich brauchte da wie zuhause nur bettruhe einihalten, nun sagte mir mein arbeitgeber, ich brauchte eine krankmeldung , da ich ja mein geld weiter bekommen möchte. von meiner krankenkasse habe ich auch noch nichts gehört. man sagt ja immer, im beschäftigungserbot darf kein finanzieller nachteil entstehen. nuun jetzt steh ich erstmal ohne geld da. ist das so rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da Sie so lange im Krankenhaus gelegen haben, scheint eine Krankheit vorzulegen, der Zahnarzt musste deshalb krankschreiben. Ein Beschäftigungsverbot steht dahinter zurück. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn man im KKH liegen oder auch zu Hause liegend verbringen muss, dann ist von einem krankhaften Schwangerschaftsverlauf auszugehen. In der Zeit wäre die richtige Indikation die AU. Da bekommst du dein Gehalt 6 Wochen lang weiter gezahlt, danach Krankengeld. Man sagt "kein finanzieller Nachteil darf infolge der Schwangerschaft entstehen", das ist eine sehr pauschale Aussage, sie gilt im Krankheitsfall nur eingeschränkt. Im Krankheitsfall bist du den anderen kranken Frauen gleichgestellt, die ebenfalls nur Krankengeld erhalten und ihnen gegenüber nicht schlechter gestellt. Ganz ohne Geld stehst du ja trotzdem nicht da. Das Krankengeld ist immerhin 60-80 % vom Nettolohn, das ist doch was.


User-1753445573

Beitrag melden

Bekommst du seit März kein Gehalt mehr? Dann bist du ja früh dran mit deiner Frage. Ansonsten, für ein Beschäftigungsverbot muss man ja vom Prinzip her Arbeitsfähig sein und das bist du nicht wen du im Krankenhaus liegst. Kann also gut sein das dein Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse für dein Gehalt nicht mehr bekommt da die Krankenkasse weiß das du im Krankenaus liegst. Die müssen das ja abrechnen. Und dann hättest du vom Arzt eine Krankmeldung bekommen müssen. Bei Krankheit gibts halt nach 6 Monaten Krankengeld. Ich würde da bei der Krankenkasse nachfragen oder halt nochmal beim Arbeitgeber.


Kristiiin

Beitrag melden

Wenn Sie seit März ein BV für/wegen Ihrer SS haben, dann kann Ihr AG jetzt keine Krankmeldung verlangen. Wer hat das BV ausgesprochen? Gehen Sie seit März nicht mehr arbeiten? Wie werden Sie denn seit März bezahlt? Im Krankheitsfall müssten Sie ja schon lange Krankengeld beziehen. Wieso meldet sich Ihr AG erst jetzt wenn Sie seit mindestens 9 Wochen nicht mehr arbeiten ...? Wenn Sie weder im BV sind, noch eine AU an Ihrem AG weiter gereicht haben, ist es völlig rechtens, dass Sie kein Geld erhalten. Sie können sogar fristlos entlassen werden. Irgendwas haben Sie weggelassen oder stimmt nicht in Ihrer Fragestellung, so kann man es nicht beantwoten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Doch das geht. Ich vermute mal der AG hat ein BV ausgesprochen weil er keine geeignete Arbeit für die TE hatte. Bei dieser Konstellation muss man grundsätzlich arbeitsfähig sein, nur kann man eben nicht arbeiten wie die Arbeit eine Gefahr darstellt. Nun ist die TE aufgrund Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig geworden. Da eine AU VOR dem BV steht und damit sich widerspricht, hätte man dem AG Mitteilung machen müssen damit dieser das BV außer Kraft setzt. Ab dem Zeitpunkt hätte die TE entweder dann eine AU benötigt oder der behandelnde Arzt hätte ein individuelles BV aussprechen müssen. Fraglich halt was da jetzt noch zu machen ist. ich vermute mal die TE hat dem AG nicht Bescheid gegeben. Der hat warum auch immer jetzt davon erfahren und ist natürlich entsprechend jetzt an der Klärung dessen interessiert. Immerhin hat er einige Wochen ein Gehalt gezahlt was er eigentlich nicht hätte zahlen müssen, nicht einmal in Vorkasse hätte treten müssen da die TE nach 6 Wochen ins Krankengeld gerutscht wäre. Da es zudem sein kann das der AG das dann im nachhinein auch nicht von der KK voll wieder ersetzt bekommt verwundert es eher wenig. Mein erster Rat wäre jetzt sich an die KK zu wenden und an den behandelnden Arzt ob es Möglichkeiten gibt nachträglich die AU zu bekommen oder ein individuelles BV.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...