Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo, ich befinde mich momentan in der 18ten ssw. und war vom 07.01.-30.01. vom hausarzt krank geschrieben wegen gürtelrose, heute kam ich von meiner frauenärztin die meinte das sei noch nicht ganz abgeheilt und ich müßte jetzt noch bis zum 18.02. zuhause bleiben. Das wären dann 6 wochen. Ich leide aber schon seit dem 22.12. unter ständigen schwindel und klappe öfter mal am tag zusammen, so dass ich mich nicht einmal mehr vor die tür traue. Daraufhin gab ich meinem arbeitgeber(callcenter) meinen krankenschein und der meinte das es für mich besser wäre, mir von der frauenärztin ein beschäftigungsverbot ausschreiben zu lassen, da die firma mich auch einplant und es ihnen nichts bringt wenn ich ständig ausfallen würde, außerdem könnten sie keine rücksicht auf den leistungsdruck nehmen und meinten das ich dem psychischen druck nicht stand halten werde. Meine krankenkasse meinte dann auch das ein beschäftigungsverbot die beste lösung sei. Meine frage nun kann sich die frauenärztin weigern mir dieses verbot aus zu sprechen wenn krankenkasse und arbeitgeber meinen dieses sei sinnvoll?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


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