Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Beschäftigungsverbot. Ich bin mit Zwillingen schwanger und meine Frauenärztin würde mir gerne ein BV aussprechen. Nun ist aber das Problem, dass ich derzeit ein Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Deutsche Rentenversicherung machen. Diese sieht so aus, dass ich bei meinem bisherigen AG ein Praktikum mache und nebenher mein Fernstudium abschließen kann. Einen Arbeitsvertrag habe ich bei meinem alten AG nicht, lediglich ein Praktikantenvertrag der regelt dass ich ins Haus darf. Normalerweise wird ja während eines BV ein Teil des Gehaltes von der Krankenkasse gezahlt und der Rest vom AG aufgestockt. Wie wäre dass denn nun in meinem Fall? Die Rentenversicherung ist ja nicht mein AG. Erhalte ich dann lediglich die 13 pro Tag von der Krankenkasse? Leider konnte mir selbst meine Krankenkasse diese Frage nicht beantworten und die Pro Familia war mit meinem Fall auch überfordert. Bevor ich bei der Rentenversicherung meine Schwangerschaft bekannt gebe, würde ich gern wissen, was genau mir zusteht. Damit ich entsprechend informiert bin. Ich würde mich sehr über Ihre Rückmeldung freuen. Herzliche Grüße
von EvaEllen am 10.01.2018, 19:47