Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt

Frage: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt

mrsladeya

Beitrag melden

Hallo, ich habe am Mittwoch (16.02) eine Fehlgeburt in der 10. SSW erlitten. Von meinem AG habe ich direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten, nachdem ich den Nachweis vom FA gebracht habe, dass ich schwanger bin. Leider hatte am Mittwoch meine FA zu, andere in meiner Stadt genauso. Bin am Nachmittag deshalb mit einer freundin ins KH, dort wurde die FG bestätigt. Am nächsten Tag bin ich nicht zu meiner FA, da ich psychisch am Ende war. Am Freitag habe ich dann meinen FA angerufen wegen einem Nachkontroll Termin. Da ich am 24.2 meinen Mutterpass bekommen hätte, haben sie den Termin einfach gelassen. Ich habe danach auch meinen AG über die FG informiert. Nun habe ich das Problem, wie mache ich das mit dem AU? Sollte ich schon am Montag beim FA anrufen und nochmals deswegen fragen oder am Donnerstag bestätigen lassen und dann erst eine AU ausstellen lassen? Denn rückwirkend denke ich, kann mein FA mich nicht von Mittwoch an krank schreiben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie waren ja Donnerstag beim Arzt, da hätte dieser eine AU ausstellen müssen. Mit der Schwangerschaft endet auch das BV. Wenn im Vertrag steht, dass ab dem ersten Tag eine Krankmeldung hätte gebracht werden müssen, kann es Ärger mit dem AG geben. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Es tut mir sehr Leid. Ich kann verstehen, dass sie andere Gedanken hatten/haben als die AU. Allerdings brauchen sie diese ab dem Tag nach der Fehlgeburt. In ihrem Fall ab Donnerstag, denn ab dem Tag waren sie nicht mehr im BV. Montag sollten sie sich spätestens um die AU kümmern. Evtl. schreibt ihr FA sie rückwirkend ab dem 17.02. krank (ob so viele Tage erlaubt sind weiß ich nicht). Falls er das nicht macht sollten sie es ihrem AG mitteilen und fragen, ob sie für die beiden Tage nachträglich Urlaub bekommen können. Lt. Gesetz muss die AU am 3. Tag nach Krankheit beim AG sein. Können sie diese am Montag vorbei bringen oder jemand anderes bringt die vorbei? Wenn nein, machen sie ein Foto davon, schicken das via E-Mail und die Original via Post. Schreiben sie in die E-Mail, dass das Original via Post kommt. Je nachdem wie kulant ihr AG ist akzeptiert er das.


mellomania

Beitrag melden

da ist das Gesetz nicht von relevanz. das weiß der Mitarbeiter aber eigentlich. Wenn dann mit der AU zu lange gewartet wird, könnte das Ärger geben. Am besten immer sofort mit dem AG kontakt aufnehmen, dann ist man auf der sicheren Seite.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...