Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt

Frage: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburt

mrsladeya

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Hallo, ich habe am Mittwoch (16.02) eine Fehlgeburt in der 10. SSW erlitten. Von meinem AG habe ich direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten, nachdem ich den Nachweis vom FA gebracht habe, dass ich schwanger bin. Leider hatte am Mittwoch meine FA zu, andere in meiner Stadt genauso. Bin am Nachmittag deshalb mit einer freundin ins KH, dort wurde die FG bestätigt. Am nächsten Tag bin ich nicht zu meiner FA, da ich psychisch am Ende war. Am Freitag habe ich dann meinen FA angerufen wegen einem Nachkontroll Termin. Da ich am 24.2 meinen Mutterpass bekommen hätte, haben sie den Termin einfach gelassen. Ich habe danach auch meinen AG über die FG informiert. Nun habe ich das Problem, wie mache ich das mit dem AU? Sollte ich schon am Montag beim FA anrufen und nochmals deswegen fragen oder am Donnerstag bestätigen lassen und dann erst eine AU ausstellen lassen? Denn rückwirkend denke ich, kann mein FA mich nicht von Mittwoch an krank schreiben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie waren ja Donnerstag beim Arzt, da hätte dieser eine AU ausstellen müssen. Mit der Schwangerschaft endet auch das BV. Wenn im Vertrag steht, dass ab dem ersten Tag eine Krankmeldung hätte gebracht werden müssen, kann es Ärger mit dem AG geben. Liebe Grüße NB


Ani123

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Es tut mir sehr Leid. Ich kann verstehen, dass sie andere Gedanken hatten/haben als die AU. Allerdings brauchen sie diese ab dem Tag nach der Fehlgeburt. In ihrem Fall ab Donnerstag, denn ab dem Tag waren sie nicht mehr im BV. Montag sollten sie sich spätestens um die AU kümmern. Evtl. schreibt ihr FA sie rückwirkend ab dem 17.02. krank (ob so viele Tage erlaubt sind weiß ich nicht). Falls er das nicht macht sollten sie es ihrem AG mitteilen und fragen, ob sie für die beiden Tage nachträglich Urlaub bekommen können. Lt. Gesetz muss die AU am 3. Tag nach Krankheit beim AG sein. Können sie diese am Montag vorbei bringen oder jemand anderes bringt die vorbei? Wenn nein, machen sie ein Foto davon, schicken das via E-Mail und die Original via Post. Schreiben sie in die E-Mail, dass das Original via Post kommt. Je nachdem wie kulant ihr AG ist akzeptiert er das.


mellomania

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da ist das Gesetz nicht von relevanz. das weiß der Mitarbeiter aber eigentlich. Wenn dann mit der AU zu lange gewartet wird, könnte das Ärger geben. Am besten immer sofort mit dem AG kontakt aufnehmen, dann ist man auf der sicheren Seite.


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