Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

franziiiii

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Hallo, nach meiner Elternzeit beginne ich geplant am 17.06. wieder Vollzeit zu arbeiten, habe jedoch erst einmal meine Resturlaub & daher 1 Monat Urlaub am Stück. Jetzt haben wir festgestellt, dass ich „ungeplant“ wieder schwanger bin. Aktuell aber sehr früh (4+0), mein Frauenarzt bestätigt mir die Schwangerschaft frühestens bei 7+0. Da ist meine Elternzeit geplanterweise vorbei und ich bin ich bereits wieder ein paar Tage als Vollzeitkraft angestellt, wenn ich es meinem Arbeitgeber melden kann. Da ich im Krankehaus arbeite, habe ich ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe Beschäftigungsverbot (BV). Meine Frage: Wie sieht es dann im BV finanziell aus? das Gehalt im BV ist ja eigentlich der Durchschnitt der letzten 3 Nettogehälter. Welcher Wert wird da genommen, da ich ja dann gerade erst ein paar Tage aus der Elternzeit komme. Das Gehalt vor der 1. Schwangerschaft? Lg und danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


cube

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Nein, das Gehalt ist nur der Schnitt aus den 3 Monaten vorher, wenn du ein monatlich wechselndes Einkommen hast. Wenn du aber monatlich immer Summe x bekommst, bekommst du eben auch Summe x im BV.


franziiiii

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Das ist mir bewusst & da ich wegen Schichtarbeit wechselndes Einkommen habe, wird der Durchschnitt genommen. Aber, da ich ja noch nicht mal einen Monat arbeite & die Zeit vorher Elternzeit war, ist die Frage, ob als Grundlage für das Geld im BV dann der Lohn vor der 1. Schwangerschaft genommen wird?


Felica

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Dann wird entweder danach gegangen wie es beim ersten Kind war oder nachdem wie es nun geplant war. Ihr werden ja recht feste schichtwechsel haben, das kann und muss der AG dann entsprechend hochrechnen.


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