Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach AU, wer muss zahlen ?

Frage: Beschäftigungsverbot nach AU, wer muss zahlen ?

Lourili

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Liebe Frau Bader, Ich bin seit Ende Oktober 2022 aufgrund einer Panik und Angststörung nach einer Krebserkrankung krank geschrieben und bekomme seit Anfang des Jahres Krankengeld. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger und meine Frauenärztin möchte mir nach Ablauf meiner jetzigen AU ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Meine Frage ist jetzt muss nach der längeren Zeit im Krankengeld dann trotzdem der Arbeitgeber im Beschäftigungsverbot zahlen ? Mit freundlichen Grüßen Laura Di Nardo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin hier bei meinen Vorrednern. Über ein Jahr krank und mit Beginn der Schwangerschaft genesen, um Lohn zu erhalten. Ich meine das nicht böse, weise aber darauf hin, dass das von der KK angezweifelt werden wird. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Für ein BV muss die Krankheit überstanden und Du arbeitsfähig sein. Bist Du das? Wieso das BV. Deine Ärztin möchte Dir ggf, einen Gefallen tun, dessen Konsequenzen Du dann aber tragen musst. Der AG und die Krankenkasse können das BV anzweifeln, überprüfen lassen. Überlege gut, ob Du Dir das antust. Bist Du nicht arbeitsfähig wegen der Angststörung, dann bleib bei der AU, freue Dich aufs Kind, genese wirklich und schaue nach der Geburt (Elternzeit) wie es beruflich weitergeht.


Dojii

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Ich glaube auch nicht, dass Krankenkasse und Arbeitgeber einfach so glauben, dass du "zufällig" passend zur Schwangerschaft wieder 100% arbeitsfähig bist und gleichzeitig ein BV von deiner Ärztin bekommst. Eventuell sollte sich deine Ärztin einmal über die Rechtslage informieren, bevor sie solche potentiell folgenschweren Vorschläge macht.


Lourili

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Vielen Dank für die Antworten, das Beschäftigungsverbot steht im Raum, da es sich bei mir aufgrund meiner Vorerkrankungen nach einer Krebserkrankung um eine Risikoschwangerschaft handelt und ich tatsächlich vor hatte und es auch schon im Gespräch mit meinem Arbeitgeber ist, wieder arbeiten zu gehen.


Dojii

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Das klingt auf jeden Fall sinnvoller, aber der zeitliche Ablauf ist leider so "blöd", dass du hier wohl trotzdem mit Zweifeln/Rückfragen von Arbeitgeber und/oder Krankenkassen rechnen musst.


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