A-L.nelles
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings habe ich noch ein Kleingewerbe, wo ich meiner Meinung nach keiner Gefährdung ausgesetzt bin. Ich würde dieses gerne weiter fortführen (2 Einsätze pro Woche mit meiner Therapiehündin in einer Grundschule mit 4 Kindern). Kann ich der Tätigkeit weiterhin nachgehen oder komme ich dadurch in Schwierigkeiten? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Das BV spricht üblicherweise der AG aus, nicht der FA 2. Das kommt auf den Grund für das BV an. Ein FA spricht ein indiv. BV aus, dass gilt in den meisten Fällen für alle Tätigkeiten. Liebe Grüße NB
cube
Lass bitte erst mal deinen Namen von der Redaktion löschen - es hat keine 30 sek gedauert, dich im Internet zu finden. Zu deiner Frage: ein BV für den Arbeitsplatz stellt eigentlich nicht der FA, sondern der Arbeitgeber aus. Wenn dein Arbeitsplatz nun eigentlich auch mit Kindern zu tun hat und du deswegen von deiner FA ein BV bekommen hast, würde ich sagen, dass es ziemlich sauer aufstoßen kann, dass du aber als Kleinunternehmerin dann aber weiterhin mit Kindern arbeitest (zB).
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