Juliachristina
Sehr geehrte Frau Bader, Wäre es in dem vorher genannten Fall (Umzug in eine andere Stadt während der Schwangerschaft) überhaupt möglich, ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit zu erhalten? Da ja sowohl die Krankenkasse als auch der Arbeitgeber weiß, dass ich theoretisch nicht zur Arbeit erscheinen könnte( Distanz über 500km). Ich bin Zahnärztin, eine alternative Tätigkeit (welche für den Arbeitgeber auch betriebswirtschaftlich Sinn macht) ohne Infektionsrisiko in der Praxis ist ausgeschlossen, aber wie gesagt, theoretisch gesehen könnte ich ja gar nicht zur Arbeit erscheinen. Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe
Hallo, das halte ich für rechtsmissbräuchlich. Liebe Grüße NB
isci
Also rechtlich habe ich keine Ahnung, aber sich ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit geben zu lassen (Geht das überhaupt als Zahnärztin?) Obwohl man weiß, dass man gar nicht arbeiten könnte, empfinde ich als Betrug. Dann sollte man doch zumindest elternzeit nehmen oder kündigen. Und ja das ist überhaupt nicht objektiv, was ich sage, sondern nur meine persönliche Meinung
Mitglied inaktiv
Wenn du nicht zur Arbeit erscheinen kannst, wegen der Entfernung dann ist der Grund für den Arbeitsaufall in deinen persönlichen Umständen zu suchen und es ist kein ursächlicher Zusammenhang mehr zwischen der Stillzeit und dem Arbeitsausfall anzunehmen, damit entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach MuSchG, der Mutterschutzlohn. Mit anderen Worten, es wäre sicherlich eine betrügerische Absicht dahinter anzunehmen, wenn du jetzt ein BV einholen und Mutterschutzlohn erwarten würdest.
Sternenschnuppe
Der Betrug ist dann nicht anzunehmen, der ist vollzogen. Immerhin kann der AG jederzeit eine mögliche Stelle schaffen, und dann ? Kündige, nehme Elternzeit und orientiere Dich danach neu. Spätestens der Krankenkasse fällt es auf, und die soll das alles auch noch finanzieren. Aus aller unserer Beiträge. Da wird dreimal geschaut bei einem BV in Stillzeit.
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