Mitglied inaktiv
Guten Tag, mir kam gerade zu Ohren, dass ein Betriebsarzt einer Behörde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat. Die Schwangere arbeitet in einer Behörde mit Publikumsverkehr, das Klientel ist nicht immer einfach. Der Frauenarzt bzw. Hausarzt haben seit Kenntnis der Schwangerschaft bis heute (ET Ende Sept./Anf. Okt.) stetig AU ausgestellt. Nach allem, was ich hier gelesen habe, kommt es mir so vor, als ginge das eigentlich nicht, was der Betriebsarzt hier entschieden hat. Irre ich mich? Wer überprüft das? Danke und viele Grüße Port
Hallo, der Betriebsarzt kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Die Krankschreibung geht aber vor. Das Beschäftigungverbot ist somit unrelevant. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es kann schon sein, dass bei Behörden bestimmte Arbeitsplätze für Schwangere nicht geeignet sind und ein Beschäftigungsverbot benötigen. Und das kann richtigerweise der Betriebsarzt entscheiden - vor allem wenn es um Infektionsgefährdungen wie Tuberkulose und um Fremdgefährdung geht. Wenn ich da an den Bereich Obdachlosen und Flüchtlingsunterbringung denke - da tickern schon mal welche aus, wenn sie nicht bekommen was sie erwartet hatten. Der nächste Schritt ist dann allerdings die Umsetzung innerhalb der Behörde auf einen Ersatzarbeitsplatz ohne diesen problematischen Publikumsverkehr. Wenn gleichzeitig eine AU vorliegt, dann geht die AU immer vor dem BV. Verantwortlich für die korrekte Abwicklung ist die U2 der Krankenkasse.
Mitglied inaktiv
Infektionsgefahr besteht keine, zumindest nicht mehr als in anderen Behörden mit Publikum, gelegentliche Ausraster des Publikums sind möglich, aber nicht täglich, körperliche Attacken eher im Promillebereich. Es geht ums Jobcenter. Die AU war nicht mehr das Ziel der Betroffenen, denn dann wäre sie jetzt ins Krankengeld gefallen. Also kam sie einen Tag zur Arbeit, um am 2. Tag zum Betriebsarzt zu gehen. Es gibt in dieser Behörde und sogar im selben Team mit fast gleichem ET durchaus auch noch andere Schwangere, die weiter arbeiten und diesen Weg nicht gegangen sind. Muss der Betriebsarzt dann in Konsequenz diese nicht auf seine eigene Initiative hin aus dem Verkehr ziehen oder ist es möglich, dass für die eine Schwangere die Arbeit leistbar ist und für die andere nicht? Psychische Gründe oder sowas? Ich würde es nur gern verstehen.
Mitglied inaktiv
... ist es möglich, dass für die eine Schwangere die Arbeit leistbar ist und für die andere nicht? Psychische Gründe oder sowas? Ja, in Ausnahmefällen kann die Entscheidung eines Betriebsarztes so ausfallen.
Mitglied inaktiv
Ja, das ist möglich! In diesem Fall glaube ich es zwar nicht, aber es ist möglich.
Ani_k
Ich arbeite auch in einer Behörde und auch in unsere Dienststelle wird sofort ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Das war aber allerdings nicht immer so. Eine Kollegin hat diesen Stein ins Rollen gebracht und seitdem ist das jetzt so. Vorher war der Dienststelle das ganze gar nicht bewusst.
Mitglied inaktiv
Ani_k, das geht natürlich nur dann, wenn die Tätigkeit in der Behörde eine unverantwortbare Gefährdung darstellen würde und die Behörde keine Alternative (z.B. Home Office, Innendienst ohne Kundenkontakt) anbieten kann. Die allermeisten Büroarbeitsplätze bei den Behörden dürften Schwangeren absolut zumutbar sein.
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