_Antonia_
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite z.Zt. im Ausland an einer Sekundarschule, bin Ü40 zum ersten Mal schwanger und habe eine Vorerkrankung (Konisation, Zervix-Schwäche). Der Arbeitsalltag wäre viel treppauf-treppab, und die Kollegen bzw Schüler halten leider nicht immer die Vorschriften (Maske etc) ein. Kann der Arzt aufgrund der vorliegenden Risiken ein Berufsverbot aussprechen? Gibt es vor-formulierte Schreiben, oder reicht das formlos? Mein erster Termin beim FA ist in 10 Tagen. Vielen Dank für ihre Mühe und liebe Grüße
Hallo, hier käme eher eine AU in Betracht - ich sehe nicht, dass eine Gefahr vom Betrieb ausgeht. Als Beamtin bekommen Sie ja so oder so die Bezüge weiter. Liebe Grüße NB
misses-cat
Bekommt man als Beamtin nicht auch mit Krankschreibung sein Gehalt über die sechs Wochen voll weiter? Ist ne ernstgemeinte Frage, ich bin angestellt kann das also nicht 100% sagen
Chantie
Als Beamtin bekommt man sein volles Gehalt bei einer Krankschreibung weiter, egal wie lange. Allerdings kann dann derAmtsarzt prüfen. Bei Schwangerschaft gibt es eigentlich kein BV, denn es gibt so gut wie immer eine andere Verwendungsmöglichkeit. Deshalb lassen sich ja viele schwangere Beamtinnen krank schreiben.
_Antonia_
Deswegen frage ich ja die Expertin.... Außerdem möchte ich wissen, wie ich anders beschäftigt werden soll... Maximal in die Botschaft zur Ablage, online-Unterricht ist tatsächlich relativ schwierig, da a) trotzdem immer ne Aufsicht da sein müsste, und b) ein unterrichtsgespräch schwer möglich ist wegen Lag und c) es dann höchstens auf Korrektur con schriftlichen Arbeiten hinausläuft, womit ich kein Problem hätte. Aber wie gesagt, Bundesbeamte im Ausland ist mE eine etwas außergewöhnlichere Situation .... Thanks anyway...
KielSprotte
Findet denn z.Zt. überhaupt Unterricht in der Schule statt? Online ist Unterricht doch auch schwanger kein Problem-
Felica
Die bessere Frage sollte lauten, kann das deutsche Recht bei dir Anwendung finden wenn du aktuell im Ausland bist.
_Antonia_
1) Ja, bei uns ist noch Präsenzunterricht 2) Unterricht von Lehrer auf iPad und Schüler im Klassenzimmer geht nicht - habe ich schon ausprobiert. 3) deswegen frage ich ja die Expertin ... 4) wieso sollte bei mir ausländisches Recht gelten, wenn ich von dt. Staat verbeamtet bin und von dem auch bezahlt werde ?? (Siehe 3) Oder seid ihr auch Arbeitsrechtsexperten? :)) Thanks anyway
Felica
Deshalb frage ich ja. Mitunter werden Angestellte zwar entsendet, fallen aber nicht immer unter deutschem Recht. Könnte ja bei Beamten ähnlich sein. Beamtenrecht ist ja ein Fall für sich und ich meine Fr. Bader hätte auch schon mal erwähnt das sie da nicht 100% sicher ist. Deshalb könnten soche Dinge wichtig sein. Hier in Deutschland wäre das BV nicht sicher. Um ein BV zu bekommen müsstest du arbeitsfähig sein. Ist eine der Voraussetzungen. Ein BV bekommt man dann wenn die Arbeit nicht mit dem Mutterschutz vereinbar ist und der AG keine Ersatztätigkeit stellen kann. Der Arzt darf es nur dann ausstellen, wenn die Arbeit selbst dem Mutterschutz entspricht, dir Schwangere grundsätzlich arbeitsfähig ist, sie aber dieses Tätigkeit trotzdem nicht machen kann. Weil zB nötige Titel fehlen oder ihr als Köchen vom Kochgeruch Dauerübel ist. Zervixschwäche ist aber eher ein Indiz für Arbeitsunfähigkeit. Ist halt Grauzone. Grundsätzlich dürfte es dir aber doch egal sein ob BV oder AU, in beiden Fällen wärst du raus bei voller Bezahlung. Ich würde sogar sagen, eine AU ist sicherer. Denn ein BV kann aufgehoben werden sobald der AG geeignete Ersatzarbeit hat. In deinem Falle könnte da onlineunterricht recht schnell Thema werden.
Mitglied inaktiv
Ich gehe mal davon aus, dass du unter deutsches Mutterschutzrecht fällst, da Entsendung ins Ausland. Ob der Arzt da ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann, liegt im ärztlichen Ermessen. Dabei ist der Arzt angehalten, nur diejenigen Tätigkeiten einzuschränken, die nötig sind, und diejenigen zu erlauben, die unverantwortbar gefährdend wären. Ja, in Deutschland haben wir dafür Vordrucke. Wenn der Arzt die nicht verwendet, muss er dennoch die Gesetzesgrundlage, die Dauer des BV angeben und auf welche Tätigkeiten es sich beziehen soll, bzw. auch welche Tätigkeiten er als unschädlich ansieht. Wenn du nicht Treppen laufen kannst, wäre die Beschäftigung doch auch wenigstens im Erdgeschoß möglich. Ansonsten ist es in Deutschland teilweise so, dass schwangere Lehrerinnen, die keinen Präsenzunterricht leisten können, die Schule mit alternativen Tätigkeiten aus einem geschützten Bereich heraus unterstützen. Das liegt dann im Ermessen und in der Verantwortung des Schulleiters (Dienstherrn). Die Covid-19 Gefährdungslage kann man nicht von hier aus beurteilen, weil wir ja gar nicht wissen, um welches Land es sich handelt, in das du entsandt bist.
cube
https://www.gew.de/ausschuesse-arbeitsgruppen/weitere-gruppen/auslandslehrer/im-ausland-arbeiten/mutterschutz-im-ausland/ Am einfachsten und sichersten wäre aber wohl, du informierst deinen Dienstherrn in Dtl und der soll dir sagen, wie es nun weiter geht.
cube
Das ist ja kein Grund für ein BV - das ist ein Grund, den AG darauf hinzuweisen und die Einhaltung der Vorschriften zu fordern. Egal ob schwanger oder nicht.
_Antonia_
Bei mehr als 800 Personen auf dem Campus finde ich die Überprüfung der Einhaltung etwas schwierig. Und die Kollegen müssen ja auch zwischendurch unterrichten, und können nicht immer die Schüler an die Masken erinnern.... (Ich hab das ja bis zu den Ferien selber gemacht). Und dann essen, trinken während der Pausen, reden und lachen dabei etc Ist ja kein Mini-Büro. Und die Klassen sind in unterschiedlichen Stockwerken - bubbles und so. Deswegen ja die Frage an die Expertin :)) PS Danke für den link der GEW
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