sweetsamira
Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit noch, die endet am 31.12.2012. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 19.02.2013 habe einen Beschäftigungverbot vom Frauenarzt bekommen, habe einen unbefristeten Arbeitsvertag und müsste wieder anfangen zu arbeiten am 01.12.2012 aber stehe im Beschäftigungsverbot habe ich trozdem recht auf mein Gehalt? oder Mutterschaftgeld? vielen dank im voraus LG sweetsamira
Hallo, Sie bekommen das Geld so, als wenn Sie arbeiten würden. Sie bekommen also zunächst Lohn und dann MG. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wieso fängst Du am 01.12. an, wenn Deine Elternzeit bis 31.12. geht ? Wie auch immer, ab offizieller Arbeitsaufnahme bekommst Du den normalen Lohn durch das BV. Und volles Mutterschutzgeld natürlich. Und auch neue Urlaubstage.
sweetsamira
war ein Schreibfehler von mir meinte ab 30.11.2012 endet der Mutterschutz und am 01.12.2012 müsste wieder anfangen zu arbeiten :-) und das muss ich einfach den Arbeitgeber rein schicken den Beschäftigungsverbot?
Sternenschnuppe
Ist ja schon bald. Ist denn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber schon bekannt ? Wenn ja würde ich das BV dem AG per Einschreiben schicken oder je nach Verhältnis selbst abgeben. Ist es noch nicht bekannt dann eventuell zusätzlich diese AG Bescheinigung vom Arzt über die Schwangerschaft.
sweetsamira
Der Arbeitgeber weis schon bescheid von der Schwangerschaft aber den Beschäftigungsverbot habe erst jetzt bekommen! Vielen vielen dank hast mir sehr weiter geholfen :-)
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