Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich (25SSW) arbeite in einem ziemlich großen Kindergarten (150Kids) und war nun 3 Wochen krankgeschrieben, wegen Vorwehen, welche aber wieder weg sind. Nun hat vor 1 Woche meine Chefin angerufen und mir auf liebe Art mitgeteilt, das ich keine Gruppenleitung mehr bin, da sie den Posten einer anderen gegeben haben. In der Zeit bis zum Mutterschutz arbeite ich dann halt in einer anderen Gruppe....zudem hat sie mir noch mitgeteilt, das es warscheinlich gut ist, das ich im Moment nicht da bin, da im Kiga diverse Kinderkrankheiten umgehen, welche sehr ansteckend sind. Indirekt wurde mir auch mitgeteilt, das es auch ok wäre wenn ich nicht wiederkomme, da sie dann eine Neue einstellen können... Aus Arbeitgebersicht sehr verständlich, da die Arbeit laufen muss...für mich ein Sche...Gefühl. Ich nenne es mal sanftes Mobben und da ich den psychischen Streß der nun mal bei der Arbeit mit Kindern da ist, egal wie man das Umfeld gestaltet,nicht mehr klarkomme habe ich über ein Beschäftigungverbot nachgedacht... Ist das in solch einem Fall gerechtfertigt? Werde nach der GEburt arbeitslos, da ich einen Zeitvertrag habe und die Arbeitsstelle sich meinetwegen keine Mühe mehr gibt, da ich ja eh bald weg bin... Danke für eine Antwort! Anikan
Hallo, über das BV kann nur der behandelnde Frauenarzt entscheiden. Der zeitvertrag läuft trotz SS aus. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
es scheint im Moment eine neue Verordnung der Berufsgenossenschaften zu geben, die von schwangeren Erzieherinnen einen Imunitätsnachweis erfordern, sollte eine Imunitäz auf versch. Kinderkrankheiten z.B.Ringelröteln, nicht vorhanden sein, darf man bis zur Entbindung nicht mehr in der Einrichtung arbeiten, allerding bei vollen Bezügen. Eine Vertretung gibt es aber nicht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, jetzt benötige ich auch einmal Ihren geschätzten Rat. Ich befinde mich seit dem 11.02.2014 im individuellen Beschäftigungsverbot. Mein Gehalt setzt sich aus einem ganz normalen Bruttogehalt und einem steuerfreien Zuschlag zur Kinderbetreuung zusammen. Nun hat man mir mit der Märzabrechnung sowohl nachträglich de ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen