Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich (25SSW) arbeite in einem ziemlich großen Kindergarten (150Kids) und war nun 3 Wochen krankgeschrieben, wegen Vorwehen, welche aber wieder weg sind. Nun hat vor 1 Woche meine Chefin angerufen und mir auf liebe Art mitgeteilt, das ich keine Gruppenleitung mehr bin, da sie den Posten einer anderen gegeben haben. In der Zeit bis zum Mutterschutz arbeite ich dann halt in einer anderen Gruppe....zudem hat sie mir noch mitgeteilt, das es warscheinlich gut ist, das ich im Moment nicht da bin, da im Kiga diverse Kinderkrankheiten umgehen, welche sehr ansteckend sind. Indirekt wurde mir auch mitgeteilt, das es auch ok wäre wenn ich nicht wiederkomme, da sie dann eine Neue einstellen können... Aus Arbeitgebersicht sehr verständlich, da die Arbeit laufen muss...für mich ein Sche...Gefühl. Ich nenne es mal sanftes Mobben und da ich den psychischen Streß der nun mal bei der Arbeit mit Kindern da ist, egal wie man das Umfeld gestaltet,nicht mehr klarkomme habe ich über ein Beschäftigungverbot nachgedacht... Ist das in solch einem Fall gerechtfertigt? Werde nach der GEburt arbeitslos, da ich einen Zeitvertrag habe und die Arbeitsstelle sich meinetwegen keine Mühe mehr gibt, da ich ja eh bald weg bin... Danke für eine Antwort! Anikan
Hallo, über das BV kann nur der behandelnde Frauenarzt entscheiden. Der zeitvertrag läuft trotz SS aus. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
es scheint im Moment eine neue Verordnung der Berufsgenossenschaften zu geben, die von schwangeren Erzieherinnen einen Imunitätsnachweis erfordern, sollte eine Imunitäz auf versch. Kinderkrankheiten z.B.Ringelröteln, nicht vorhanden sein, darf man bis zur Entbindung nicht mehr in der Einrichtung arbeiten, allerding bei vollen Bezügen. Eine Vertretung gibt es aber nicht.
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