Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich (25SSW) arbeite in einem ziemlich großen Kindergarten (150Kids) und war nun 3 Wochen krankgeschrieben, wegen Vorwehen, welche aber wieder weg sind. Nun hat vor 1 Woche meine Chefin angerufen und mir auf liebe Art mitgeteilt, das ich keine Gruppenleitung mehr bin, da sie den Posten einer anderen gegeben haben. In der Zeit bis zum Mutterschutz arbeite ich dann halt in einer anderen Gruppe....zudem hat sie mir noch mitgeteilt, das es warscheinlich gut ist, das ich im Moment nicht da bin, da im Kiga diverse Kinderkrankheiten umgehen, welche sehr ansteckend sind. Indirekt wurde mir auch mitgeteilt, das es auch ok wäre wenn ich nicht wiederkomme, da sie dann eine Neue einstellen können... Aus Arbeitgebersicht sehr verständlich, da die Arbeit laufen muss...für mich ein Sche...Gefühl. Ich nenne es mal sanftes Mobben und da ich den psychischen Streß der nun mal bei der Arbeit mit Kindern da ist, egal wie man das Umfeld gestaltet,nicht mehr klarkomme habe ich über ein Beschäftigungverbot nachgedacht... Ist das in solch einem Fall gerechtfertigt? Werde nach der GEburt arbeitslos, da ich einen Zeitvertrag habe und die Arbeitsstelle sich meinetwegen keine Mühe mehr gibt, da ich ja eh bald weg bin... Danke für eine Antwort! Anikan
Hallo, über das BV kann nur der behandelnde Frauenarzt entscheiden. Der zeitvertrag läuft trotz SS aus. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
es scheint im Moment eine neue Verordnung der Berufsgenossenschaften zu geben, die von schwangeren Erzieherinnen einen Imunitätsnachweis erfordern, sollte eine Imunitäz auf versch. Kinderkrankheiten z.B.Ringelröteln, nicht vorhanden sein, darf man bis zur Entbindung nicht mehr in der Einrichtung arbeiten, allerding bei vollen Bezügen. Eine Vertretung gibt es aber nicht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, jetzt benötige ich auch einmal Ihren geschätzten Rat. Ich befinde mich seit dem 11.02.2014 im individuellen Beschäftigungsverbot. Mein Gehalt setzt sich aus einem ganz normalen Bruttogehalt und einem steuerfreien Zuschlag zur Kinderbetreuung zusammen. Nun hat man mir mit der Märzabrechnung sowohl nachträglich de ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld