Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigung nach erziehungurlaub

Frage: beschäftigung nach erziehungurlaub

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hallo frau bader, ich habe ein paar Fragen: 1)2004 wäre mein erziehungurlaub zu ende. ich hatte vorher einen vollzeitjob. die firma hat insgeamt mehrere tausend mitarbeiter. wir sind eine niederlassung mit ca. 10-15 mitarbeitern. a) wann vor ablauf des erziehungurlaubes muss ich mich wieder melden? b) habe ich anspruch dann auf einen Teilzeitplatz oder nur auf meinen alten vollzeit? (nach dem neuen gesetz)? 2) wir haben mit meinen eltern ein haus. nun wollten wir untereinander ein schreiben aufsetzen, wem, was im scheidungsfall oder todesfall u.a. auch unserer emily gehört, sollte uns was zustoßen. a) können wir uns untereinander etwas schreiben und mit unseren unterschriften gegenseitig "beglaubigen" oder muss so etwas notariell beglaubigt sein? vielen dank und ein schönes weihnachtsfest sowie für 2003 alles gute wünscht ihnen gabi, ralf und emily aus weiterstadt bei darmstadt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gabi, am ersten Tag zur Arbeit erscheinen, ich würde vorher anrufen, um mich in Erinnerung zu bringen. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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