Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung im Erz.U

Frage: Beschäftigung im Erz.U

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Liebe Frau Bader, Ich hab mal eine Frage,ich bin momentan im EU(1.Jahr)und habe bis vor kurzem bei meinem Arbeitgeber einige Std.pro Woche gearbeitet.Leider gab es dann Unstimmigkeiten,ein sehr schlechtes Arbeitsklima,und letztendlich kam es zu Ausseinandersetzungen per Rechtsanwalt!(Mein Arbeitgeber wollte mir im EU den Festvertrag kündigen)! Nun meine Frage:Da es mir aufgrund dieses Streits nicht mehr möglich ist stundenweise in diesem Betrieb zu arbeiten würde ich gerne nach etwas anderem Ausschau halten.Jetzt habe ich gehört,daß ich dafür die Genehmigung meines AG bräuchte.Stimmt das?Die würde ich nämlich sicher nicht bekommen! M.f.G,Natea!


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Du brauchst zwar die Gnehmigung des AG, aaaaaber die darf er Dir nicht verweigern, zumindest nicht einfach so, nur aus bestimmten Gründen. Wenn Du z.B. bei seinem direkten Konkurrenten arbeiten willst, kann er das verbieten. Aber wenn Du ihm Bescheid sagst und er nach einer bestimmten Frist (mir ist nach 4 Wochen, bin mir aber nicht sicher) nicht zugestimmt oder (bergündet!!!!!) abgelehnt hat, darfst Du einfach den anderen Job anfangen. Schöne Grüße, Elisabeth.


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