Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigubgsverbot Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigubgsverbot Gehalt

Eva_1302

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Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin mit meinem 2ten Kind schwanger. Ich habe bereits einen einjährigen Sohn, dessen Elternzeit zum 01.05.2015 geendet hat. Ich bin nun seit 1.Mai krankgeschrieben und habe gestern ein BV erhalten. Bevor ich wusste das ich schwanger war hatte ich mit meinem Chef einen Teilzeitvertrag mündlich abgesprochen. Er ist bis dato nicht dazu gekommen mir einen Vertrag vor zulegen. Nun die Frage wie müsste er mich denn bezahlen? Mit freundlichen Grüßen Eva Wagner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Frage ist jetzt also, ob bereits wirksam ein Teilzeitvertrag vereinbart wurde oder nicht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nach dem Vollzeitvertrag. Es gibt ja keinen Teilzeitvertrag.


Eva_1302

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Es ist nur mündlich einer besprochen worden. Nichts schriftliches


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