Mitglied inaktiv
Ich bin bereits Mutter von 2 Kindern und arbeite seit gut einem Jahr wieder. Im Sommer hab ich meinen Arbeitsvertrag verlängert bekommen bis July 2008. Nun bin ich aber unerwartet schwanger geworden. Wie gehts nun weiter?? Das Kind kommt ja vor July 2008 zur Welt, muss ich kündigen, kann mir gekündigt werden? Oder steh ich nun unter Mutterschutz, wielange? Es ist halt alles anders als bei den ersten Kinder, da hatte ich einen festen Arbeitsvertrag. Was steht mir finanziell im Erziehungsurlaub zu und überhaupt?? Meine anderen Kinder wurden 2000 geboren, da war das finanziell ja noch alles anders geregelt. Bin nun echt ein wenig erschrocken und ich weiss noch gar nicht wie ich dass mit dem 3. Kind machen soll, ob ich es finanziell mir leisten kann. Natürlich gibt es da nichts zu überlegen, es ist nun da und es wir auch herzlichst bei uns aufgenommen. Aber diese Fragen sind halt da...
Hallo, der Vertrag läuft automatisch aus, wenn er nicht schon mehrfach verlängert worden ist. Sie erhalten dann EG (Höhe: Rechner auf www.bmfsfj.de) u. KG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo, also ich würde sagen, dein vertrag bleibt bestehen und du gehst ganz normal in mutterschutz, wenn die zeit dafür ist. kündigen darfst du auf keinen fall und dein arbeitgeber darf dir auch nicht kündigen. während des mutterschutzes (6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt) steht dir mutterschaftsgeld zu und danach elterngeld berechnet auf grundlage deines gehalts der letzten 12 monate. ich wünsche dir eine schöne schwangerschaft. lg stephanie
Mitglied inaktiv
Dein Vertrag läuft aus, so wie es im Vertrag steht. Eine Schwangerschaft und Geburt verlängert dies nicht. Im Erziehungsurlaub steht dir für 12/bzw. 14 Monate Elterngeld zu. In Höhe von 67% des Durchschnittes der letzten 12 Monate. Gibt aber auch Fälle, wenn kein gültiger Arbeitsvertrag vorhanden ist, nur 300€(Mindestsatz) bekommen. Evtl. steht dir noch ein Geschwisterbonus zu ( wenn 2 Kinder unter 6, oder 1 Kind unter 3).
Mitglied inaktiv
Kündigen kann dir keiner, aber dein Vertrag läuft dann im Juli 2008 ganz normal aus. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Du bekommst ganz normal Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld, und wenn die Elternzeit vorbei ist, musst du dich dann beim Arbeitsamt melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich wenn du jemanden für die Kinder zur Betreuung hast. Wenn nicht, kannst du ggf. dann Hartz-IV beantragen. LG Arlett
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