stachel80
Sehr geehrte Frau Bader, Bei der Berechnung des Elterngeldes wurde von meinem normalen Bruttogehalt (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) pauschal die 9% Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, obwohl ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin. Auf allem möglichen Seiten im Internet sowie im mitversandten Beiblatt zum elterngeldbescheid steht, dass für freiwillig gesetzlich bzw. Privat versicherte diese 9% nicht abgezogen werden. Die Erklärung auf meine Nachfrage bei der Behörde lautet, dass liegt daran dass ich nicht selbst die Zahlung vornehme, sondern mein Arbeitsgeber die Zahlung an die Krankenkasse abwickelt. Wie kann das entscheidend sein? Selbst wenn dies so passt verstehe ich nicht warum die 9% vom kompletten Bruttogehalt abgezogen werden und nicht nur von der Beitragsbemessungsgrenze. Das die jeweiligen individuellen KV-Beiträge nicht herangezogen werden können, um das Ganze zu vereinfachen verstehe ich ja, aber diese Grenze ist völlig eindeutig pro Jahr und somit wird das in meinem Fall mit fast 20t€ zu hoch berechnet. Somit fehlen mir 100€ Elterngeld und Aufgrund meines Status bin ich in der Elternzeit nicht beitragsfrei Krankenversichert sondern muss ca. 380€ Monatlich zahlen. Ich kann das nicht nachvollziehen und finde darin nur Nachteile im Vergleich zur früheren Berechnung aus dem Nettogehalt, die bei meinen anderen beiden Kindern angewendet wurde. können sie mir bitte sagen was ich hier unternehmen kann? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, das steht so in § 2f BEEG. Liebe Grüße NB
Dojii
Dass die 9% vom gesamten Brutto genommen werden ist leider normal und gesetzlich so festgeschrieben. Im Gesetz steht auch nochmal eindeutig erwähnt, dass Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzen keinerlei Berücksichtigungen finden. Aber dennoch dürften bei dir keine Abgaben für die KV/PV abgezogen werden. Du bist freiwillig versichert und musst in der Elternzeit weiter deine KV-Beiträge leisten. Wer die Zahlung nun leistet hat hierauf keinen Einfluss. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch innerhalb eines Monats einreichen.
Ähnliche Fragen
1) Steuerklasse Das Elterngeld wird individuell auf Basis des Nettoverdienstes der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Wir haben derzeit Steuerklasse IV/IV. Kann ich als Ehemann nach der Geburt - also sobald die Höhe des Elterngelds feststeht - in Steuerklasse III wechseln, ohne dass das Elterngeld nach unten angepasst wird? 2) GKV Wie verhä ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach Ablauf meines ALG I-Anspruchs freiwillig in der GKV versichert, da aufgrund der Höhe des Einkommens meines Ehemannes ein Anspruch auf ALG II nicht besteht. Derzeit bin ich in keinster Weise erwerbstätig und beziehe keinerlei Einnahmen. Im April 2008 erwarte ich mein zweites Kind, für das ich m.E. einen Anspruch au ...
Hallo, bei der Elterngeldberechnung für Geburten in 2013 erfolgen bei Selbständigen pauschalierte Abzüge für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (10%) und zur gesetzlichen Krankenversicherung (9%). Entfällt der 9%ige Abschlag für die Krankenversicherung wenn im Vorjahr der Geburt (Bemessungszeitraum für den Gewinn bei Selbständigen) nur eine f ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 1.4.13 werde ich auf Probe verbeamtet. Bislang war ich unbefristet angestellt und befinde mich bis 9.4.13 in Mutterschutz. Es schließt sich darauf die Elternzeit bis 31.1.14 an. Ab Verbeamtung kann ich leider nicht mehr beitragsfrei in der GKV bleiben.Ich werde also inkl. meiner Kinder in die private Krankenversicherun ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2