aum
Liebe Frau Bader, eine generelle Frage zum Berliner Vertrag / Erbrecht hätte ich an Sie: Grosseltern haben einen Berliner Vertrag vor ca. 20 Jahren abgeschlossen. Opa nun verstorben und die Oma möchte das Erbe neu verteilen, da nun auch die Enkel bedacht werden sollen. Der Notar sagt nein, aber das Bauchgefühl sagt mir, dass man das über einen so langen Zeitraum doch nicht fix festlegen kann und die Enkel damals ja noch gar nicht gelebt haben. DANKE vorab!
RUB!
aum
? Was heisst das bitte ?
Andrea6
Das heißt: Thema verfehlt; hier geht es nur um Dinge "Rund-ums-Baby" (RUB). Steht auch in den Hinweisen.
aum
Das Baby (Enkel) soll mit ins Testament aufgenommen werden. Was ist daran falsch!? Geld fürs Baby bzw. für seine Zukunft....wenn das nicht Rund-ums-Baby ist, was dann? Sonst geht es doch auch immer um die Arbeitslosigkeit der Mutter, Hartz 4 usw..... Wundere mich nur....!
Lina_100
Hallo, die Frage ist pauschal nur dahingehend zu beantworten, dass sog. wechselbezügliche Verfügungen nicht mehr allein durch den überlebenden Ehegatten geändert werden können. Andere Verfügungen aber schon. Die Erbeinsetzung ist idR eine wechselbezügliche Verfügung. Um was es sich im einzelnen handelt kann letztlich nur im konkreten Fall anhand der konkreten Umstände bei Testierung geklärt werden. Insgesamt ist es eine selbst für Juristen sehr komplizierte Materie, lasst es euch vom Notar daher genau erklären warum er der Auffassung ist, dass Änderungen nicht zulässig seien. Der überlebende Ehegatte sollte sich, wenn er denn tatsächlich ändern möchte von einem spezialisierten (!) Anwalt beraten lassen. LG
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