Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bereits geleistete Überstunden abbummeln

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bereits geleistete Überstunden abbummeln

Antrix13

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Hallo, ich habe vor meinem individuellen Beschäftigungsverbot (4std) bereits Überstunden geleistet. Da ich die ja sowieso nicht weiter aufbauen kann und mir gesagt wurde, dass ich die reduzieren muss, stellt sich mir die Frage, ob mir die Stunden nur für die 4 std angerechnet werden dürfen oder ob die eigentlichen vollen 8 std anfallen. Also theoretisch wären 8 std ein Tag, und da ich ja nur 4 std arbeiten darf, wären das ja zwei Tage. Geh ich also recht in der Annahme, dass sie dennoch die 8 h pro Tag abziehen dürfen von meinem Stundenkonto? Lieben Dank schon mal. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das gar nicht. Grds müssen Sie im BV keine Überstunden abbummeln. Etwas anderes gilt, wenn Sie in den Urlaub fahren wollen - dafür müssen Sie Urlaub o Überstunden nehmen. Dann werden selbstverständlich 8 Std angerechnet, denn die werden Ihnen ja auch bezahlt. Liebe Grüße NB


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