Hallo Frau Brader, ich habe im Okt. den AG gewechselt. Arbeite allerdings vom TVÖD wieder im TVÖD (Pflege) Nun bin ich völlig unerwartet Schwanger geworden. Ich habe eine sechsmonatige Probezeit. Ich möchte versuchen wenigstens bis Februar durchzuhalten ohne BV. Werde dann aber wohl spätestens ins BV gehen müssen. Nun ist es im TVÖD so das die Zuschläge immer erst zwei Monate rückwirkend gezahlt werden. Aktuell erhalte ich also noch Zuschläge vom alten AG und erst Ende Dezember die vom Neuen. Wie würde der Durchschnitt berechnet werden, wenn ich nun doch z.B. schon im Dezember ins BV gehen muss? Würden die alten Zuschläge einberechnet werden oder der neue Lohn ohne die aktuellen Zuschläge oder müssten die für die aktuellen Monate doch bereits berücksichtigt werden? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße
von Schröja am 19.11.2023, 02:34