spanisheye
Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher ET ist der 1.5, damit beginnt die Elterzeit voraus. am 1.7. Mein Arbeitgeber hat nun 15 Tage Resturlaub ausgerechnet. Bei meinen Berechnungen (1/12 pro Monat) habe ich allerdings eine andere Zahl herausbekommen. Sind 15 Tage korrekt? Ich bin nun etwas irritiert. Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Hilfe spanisheye
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Wenn du 30 Tage Jahresurlaub hast, stimmt die Rechnung mit 15 Tagen. Verschiebt sich der Et und die EZ beginnt erst am 2.7 oder später, dann bekommst du für Juli auch noch Urlaub.
spanisheye
Hallo, vielen Dank. Ich hatte da wohl einen Denkfehler drin.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen. Vielen Dank schon im Voraus für die Mühe. 1. Ich befinde mich seit dem 1.8.14 im BV. Mein Ag hat mich von sich aus in das BV geschickt. Ich bin angestellte bei einer Fastfoodkette. Diese hat einen Manteltarifvertrag und in diesem wohl eigene "Regeln" zur Berechnung des Lohnes während eines BV ...
Guten Morgen Frau Bader, ich habe 22,5 Tage Jahresurlaubsanspruch. Entbindungstermin ist voraussichtlich der 12.04.2016. Mutterschutz 01.03.-07.06.2016. Die Personalabteilung berechnet mir den Urlaubsanspruch anteilig auf 10 Tage. Ich habe jedoch gehört, dass der Monat, in dem der Mutterschutz endet und die Elternzeit anfängt, als voller Monat ber ...
Hallo liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie... 1. Ich bin bis Ende März mit meiner Tochter in Elternzeit. Nun habe ich von meiner Chefin eine mündliche Kündigungsandrohung erhalten. Sie möchte mir gern am ersten Arbeitstag die Kündigung in die Hand drücken und entweder bleibe ich dann mit meinem Resturlaub zu Hause oder ich soll einen ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinen ET am 9.9.2017. Nun habe ich noch Resturlaub den ich gerne vor den 6 Wochen vor der Entbindung nehmen möchte. Doch leider kann mir in meiner Firma kein Zuständiger sagen wie man den berechnet bzw. beantragen soll. Zur Klärung: Ich arbeite eigentlich 5 Tage die Woche je 5 Stunden (Jahresurlaub 28 Tage - davon ...
Eine letzte Frage noch: Ich habe vor der EZ in VZ gearbeitet und habe aus der Zeit vor der EZ noch 30 Tage Urlaub. 1. Wenn ich nach der EZ nun in TZ arbeiten gehe und zwar nur an 3 Tagen pro Woche. Wie berechnen sich dann die 30 Tage Urlaub? 2. Wenn ich Elternteilzeit beantrage und nach diesem Antrag kündige - wie werden dann die 30 Ta ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung