Hallo liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie... 1. Ich bin bis Ende März mit meiner Tochter in Elternzeit. Nun habe ich von meiner Chefin eine mündliche Kündigungsandrohung erhalten. Sie möchte mir gern am ersten Arbeitstag die Kündigung in die Hand drücken und entweder bleibe ich dann mit meinem Resturlaub zu Hause oder ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann zahlt sie ihn mir aus. Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich verhalten soll. Wie berechnet sich denn der Resturlaub? Darf sie den Urlaub dann in der Elternzeit trotzdem kürzen-auch wenn sie kündigt? 2. In meinem Elternzeit Antrag hatte ich damals ein Jahr komplette Elternzeit und ein Jahr in Teilzeit beantragt. Ich hatte vorher zwar schon einen Teilzeitvertrag, wollte aber eigentlich mit weniger Stunden anfangen, worauf wir uns allerdings dann leider nicht einigen konnten. Kann sie mich dann überhaupt kündigen? Vielen lieben Dank schon einmal! Herzliche Grüße, Martina
von schnuckschnuck am 29.02.2016, 12:50