Hallo Frau Bader, ich habe meinen ET am 9.9.2017. Nun habe ich noch Resturlaub den ich gerne vor den 6 Wochen vor der Entbindung nehmen möchte. Doch leider kann mir in meiner Firma kein Zuständiger sagen wie man den berechnet bzw. beantragen soll. Zur Klärung: Ich arbeite eigentlich 5 Tage die Woche je 5 Stunden (Jahresurlaub 28 Tage - davon bereits genommen bis Mai: 17 Tage). Seit Mai arbeite ich aber nur noch 3 Tage die Woche je 4 Stunden durch ein individuelles Beschäftigungsverbot von der Frauenärztin. Wird nun der Urlaubsanspruch nach den neuen 3 Tagen berechnet? Wie muss ich die Urlaubstage beantragen? Volle 5 Tage oder nur für die 3 Tage die ich noch arbeite? Ich danke Ihnen schon mal sehr für Ihre Hilfe im voraus. Grüße LittleJune
von LittleJune am 20.06.2017, 16:58