LittleJune
Hallo Frau Bader, ich habe meinen ET am 9.9.2017. Nun habe ich noch Resturlaub den ich gerne vor den 6 Wochen vor der Entbindung nehmen möchte. Doch leider kann mir in meiner Firma kein Zuständiger sagen wie man den berechnet bzw. beantragen soll. Zur Klärung: Ich arbeite eigentlich 5 Tage die Woche je 5 Stunden (Jahresurlaub 28 Tage - davon bereits genommen bis Mai: 17 Tage). Seit Mai arbeite ich aber nur noch 3 Tage die Woche je 4 Stunden durch ein individuelles Beschäftigungsverbot von der Frauenärztin. Wird nun der Urlaubsanspruch nach den neuen 3 Tagen berechnet? Wie muss ich die Urlaubstage beantragen? Volle 5 Tage oder nur für die 3 Tage die ich noch arbeite? Ich danke Ihnen schon mal sehr für Ihre Hilfe im voraus. Grüße LittleJune
Hallo, Mit dem Beschäftigungsverbot hat das nichts zu tun. Sie bekommen vollen Lohn, also wird auch der Urlaub voll angerechnet. Liebe Grüße NB
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