Alexandra90
Guten Tag, Ich habe am 30.05.22 mein Beschäftigungsverbot attestiert bekommen. Die Berechnung des Mutterschaftslohnes im individuellen Beschäftigungsverbot wird nach den Verdienst der letzten 13 Wochen berechnet. Nun bezog ich innerhalb dieser 2 Wochen Krankengeld. Dient diese Lohnminderung trotzdem der Berechnung und wird das Krankengeld der KK mit einberechnet? Ab wann wird der Mutterschutzlohn berechnet- die 13 Wochen vor der Schwangerschaft oder vor Eintritt ins Beschäftigungsverbot? Wäre es letzteres hätte ich eine erhebliche Schlechterstellung, welche sich am Ende auch auf die Berechnung des Elterngeldes auswirken wird. Ich hoffe Sie bringen Licht ins Dunkel. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen in einem Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es wird der Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Zuschläge etc werden allerdings versteuert, was für das Elterngeld positiv wäre. Da da ja nur Steuerpflichtiges Einkommen zählt
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