Hallo,
ich habe vorhin meine Gehaltsabrechnung für Februar gesichtet und dachte, mich trifft der Schlag.
Der mutmaßliche Entbindungstermin ist der 8.4.19, Beginn Mutterschutz am 25.2.19.
Ich bin im Oktober für 6 Tage ins Krankengeld gerutscht, da ich aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung wochenlang ausgefallen bin. Dies hatte einen Bruttoverlust von rund 900 EUR ausgemacht.
Nun werden mir bei der Berechnung des MuSchu-AG-Zuschusses die 900 EUR als unbezahlte Fehlzeit angerechnet, was m. E. allerdings nicht richtig ist.
Bei der Berechnung des AG Zuschusses dürfen doch solche Krankheitsfälle, die zu einem Einkommensverlust geführt haben, nicht berücksichtigt werden lt. MuSchu, oder?
Es sei denn, es gibt im März eine Rückrechnung, da auch im November eine Rückrechnung für den Oktober mit einer Nachzahlung des Krankengeldzuschusses vom AG geleistet wurde. Tarifanpassungen ab April werden ja beim AG Zuschuss zum MuSchuGeld auch noch gezahlt.
von
Lavazza84
am 13.02.2019, 21:02
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld
Hallo,
schwangerschaftsbedingte Erkrankungen dürfen nicht zur Kürzung von Elterngeld führen.
Ansonsten verstehe ich nicht, wieso die Krankengeldzahlung im Oktober für Ihren Mutterschaftsgeld-Zuschuss eine Rolle spielen soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2019
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld
Krankgeld darf eigentlich keine Auswirkungen haben, diese Zeiten dürfen nicht mit in die Berechnung einfließen.
Aber mal eine andere Laienfrage (MuSchG ist nicht so ein Gebiet):
Es sollten doch die letzten drei vollständig abgerechneten Monate als Grundlage des Mutterschaftsgeldes gelten, das wären doch eigentlich Januar, Dezember und November?
Wieso ist bei dir der Oktober überhaupt drin?
von
Dojii
am 14.02.2019, 07:32
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld
Hallo!
Ich habe mich geirrt, die 900 EUR beziehen sich bereits auf die Mutterschutzzeit, diese beginnt ab dem 25.2. Es wurden noch andere Entgeltkomponenten berücksichtigt, weshalb das Netto niedriger ausfiel (war aber korrekt), mit dem Krankengeld hat das jedenfalls nichts zu tun (und damit auch nicht die Oktober-Abrechnung, das darf tatsächlich nicht berücksichtigt werden). Alles gut! Das Geld von der Krankenkasse kommt ja auch nochmal on top.
von
Lavazza84
am 14.02.2019, 19:28