Mitglied inaktiv
sehr geehrte frau bader, vielleicht können sie mir kurz etwas licht ins dunkle bringen, denn ich komme mit der gehaltsüberweisung nicht klar. ich hatte die letzten monate (seit der 17.ssw) ein teilweises beschäftigungsverbot von 4 std. - also war auf "halbzeit" gesetzt, sonst war ich voll berufstätig in einem angestelltenverhältnis (40 std.-woche). seit dem 30.09.2008 befinde ich mich im mutterschutz, entbindungstermin ist der 11.11.2008. ab oktober haben wir die steuerklassen von 4/4 auf 3/5 gewechselt. nachdem ich heute meinen kontoauszug vorliegen habe (gehaltsabrechnung ag liegt noch nicht schriftlich vor) sehe ich, dass mein normaler verdienst (nach einbeziehung der kk-leistung von 13,00 euro/tag) um fast minus 200,00 euro abweicht. auch habe ich die kk-leistung jetzt erst erhalten, da es die personalabteilung/lohnberechnungsstelle erst nach 3 wochen geschafft hat, der kk nach 2maliger aufforderung die entsprechende gehalts- bzw. entgeldbescheinigung darzureichen. können sie mir sagen, ob sich aus meinem teilweisen beschäftigungsverbot evtl. nachteile hier niederschlagen oder warum weicht meine jetzige gehaltszahlung von meinem eigentlichen gehalt so deutlich ab?????? es sollten/dürften mir doch keine finanziellen nachteile entstehen???? ich glaube mich auch zu erinnern, dass dies in meiner ersten schwangerschaft 2005 nicht der fall war (da hatte ich auch teilw. bv von 4 std.) wie verhält sich das? können sie mich BITTE aufklären? und bitte so, dass ich es auch verstehe, also idiotensicher *grins* p.s. danach würde sich ja auch das anschließende elterngeld berechnen und demzufolge magerer ausfallen, als ich vermute????? vielen dank im voraus. frühmorgendliche mich um den schlaf bringende grüße Graue Maus
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du jetzt die Steuerklasse V hast zahlst Du doch höhere Steuern! Wieso hast Du denn gewechselt?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Hallo Frau Bader, Ich hatte im Juli eine Fehlgeburt und war danach 8 Wochen krankgeschrieben. Nun bin ich wieder Schwanger. Da ich Erzieherin bin muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Frage wie dies berechnet wird wenn ich von den 13 Wochen, 2 Wochen Krankengeld bezogen habe. Bekomm ich für diese 2 Wochen nur die 65 % oder 10 ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse