Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung meines Gehaltes während des BV

Frage: Berechnung meines Gehaltes während des BV

Sunny.Sandra

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Hallo Frau Bader. Aktuell bin ich mit Kind Nr. 2 schwanger. Aktuell arbeite ich 30 Stunden/Woche. Diese Arbeitszeitreduzierung läuft im März aus und mein alter unbefristeter Vollzeitvertrag würde wieder in Kraft treten. Nun steht bei mor allerdings ein BV vom Arzt ausgestellt im Raum. Wenn ich dieses jetzt annehme würden die 3 monate in Teilzeit zur Berechnung meines Gehaltes im BV genommen werden. Das hieße ich hätte ab April und somit auch während der Elternzeit weniger Geld als ursprünglich von mir geplant. Nun möchte ich gerne wissen ob es schlauer wäre sich großzügig ss-bedingt krank schreiben zu lassen, vllt sogar ins Krankengeld zu fallen, damit ich den "neuen Vertrag" antrete? Wie wäre es mit einem Teilzeitbeschäftigungsverbot? Würde ich damit auch in den Vollzeitvertrag rutschen oder würde der alte Teilzeitvertrag weiter gelten? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen immer den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Für das BV ist grds der AG zuständig, der FA kann nur in wenigen Ausnahmefällen (ärztliche Gründe) ein BV aussprechen. Liebe Grüße NB


mellomania

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Das bv stellt zum einen vorrangig der AG aus, du kannst nicht entscheiden ob du eines annimmst, entweder Gefahr sofort da oder gar nicht. Im bv bekommst du das was du ohne bekommst. Weiß der AG davon und hatte er die Möglichkeit eine gefährdungsbeurteilung zu machen?


Sunny.Sandra

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Es ist ein individuelles BV und geht um die Gesundheit. Ich hätte schon die Möglichkeit mich erst "nur" krankschreiben zu lassen. Meine Frage war, ob das finanziell für mich eine bessere Lösung wäre?


mellomania

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Das darfst du gar nicht entscheiden. Auch was finanziell besser wäre, steht überhaupt nicht zur Diskussion sorry. Für ein bv musst du voll arbeitsfähig sein. Bist du das nicht, sarf gar keins ausgestellt werden. Krankmeldung geht immer vor. Das ist kein Wunschkonzert sondern die letzte Möglichkeit um eine schwangere zu schützen. Du hast da auch gar kein Mitspracherecht.


Feuerschweifin

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Du bekommst im BV immer das, was du ohne bekomme würdest, sprich dein Vollzeitvertrag wird dann wieder wirksam und ab dann bekommst du auch im BV wieder volles Gehalt. Ärzte dürfen ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, lass dir hier nichts falsches einreden. Ob bei dir BV oder Krankschreibung infrage kommt, muss der Arzt entscheiden, sonst keiner.


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