samaga
Hallo. Am 28.01.2017 endete meine zweijährige Elternzeit und am 29.01.2017 begann mein drittes Elternjahr in Teilzeit und ich bin auch wieder schwanger (aktuell 26. Woche). Nun habe ich gestern ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich bereits Wehen habe und viel liegen soll. Ich weiß, dass der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot den Lohn weiterzahlen muss. Jetzt ist die Frage, wie sich dieser berechnet. Denn ich war ja keine 3 Monate oder 13 Wochen arbeiten. Hinzu kommt, dass ich letzten Monat 5 Tage zuhause bleiben musste, weil mein Sohn krank war und dafür erhielt ich Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Somit ist ja der Lohn vom letzten Monat geringer, als vertraglich vereinbart (was ja normal ist, wenn das Kind krank ist). Aber wie wirkt sich das auf den Lohn beim Beschäftigungsverbot aus? Oder bekomme ich trotzdem das, was quasi vertraglich vereinbart war?
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
chrissicat
Du bekommst das, was du auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest.
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