Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Geld im BV

Frage: Berechnung Geld im BV

KH1401

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin im Krankengeld und gerade in der Wiedereingliederung. Diese geht bis zum 21.10. Am 26.10 habe ich einen Termin beim Frauenarzt und wir wollten über ein BV sprechen. Arbeite im Krankenhaus. Wenn ich das richtig gelesen habe, werden die letzten 3 Monate bei der Zahlung im BV gerechnet. Wird bei dieser Berechnung das Krankengeld mitgerechnet oder nur das vorherige Gehalt? Danke für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das Beschäftigungsverbot ist hier der Arbeitgeber zuständig. Selbstverständlich erhalten Sie dann als Mutterschaftslohn das Gehalt, was Sie sonst erhalten würden. Das Krankengeld spielt dann keine Rolle. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn sich das BV nur auf deine Tätigkeit im Krankenhaus bezieht, darf es nicht vom Frauenarzt kommen, sondern muss von deinem Arbeitgeber ausgehen. Der Frauenarzt darf es dann nicht ausstellen. Wenn das BV rechtmäßig erlassen wurde, bekommst du das, was du auch ohne BV bekommen würdest, also deinen normalem Lohn. Die 3-Monats-Regel greift bei dir nicht.


cube

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AU geht vor BV - eigentlich. Frage mich gerade, wie das dann geregelt wird? ... mhhh ...


Dojii

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Wenn die Wiedereingliederung mit dem 21.10. ausläuft (und alles gut gelaufen ist), müsste sie theoretisch ab dem 22.10. wieder voll arbeiten.


cube

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Ja, stimmt. Aber die Wiedereingliederung findet ja auch am Arbeitsplatz statt. Entweder ist der auch jetzt schon eine Gefährdung - was aber der AG entscheiden müsste. Ist offenbar nicht der Fall. Also würde der AG auch nach der AU kein BV ausstellen. Oder die Arbeit an sich wird vom FA als Gefährdung angesehen - dann doch aber auch nicht erst, wenn man wieder VZ arbeiten gehen könnte, sondern auch schon jetzt. Aber vielleicht habe ich auch einen Denkfehler dabei?


KH1401

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau. Ab 22.10 würde ich wieder normal arbeiten gehen. Werde mir dann noch einen Termin bei der Betriebsärztin holen und alles mit dieser besprechen.


KH1401

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Ich bin momentan an einem Platz eingesetzt an dem kein Kontakt mit Patienten ist. Nach der Wiedereingliederung müsste ich aber wieder an meinen alten Platz. Wurde Anfang des Jahres ins Büro versetzt und muss ab 01.11 wieder mit Patienten arbeiten auf einer Isolierstation.


cube

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Der muss dafür sorgen, dass du entweder einen MUSchu-gerechten Arbeitsplatz bekommst oder eben das BV aussprechen. Im BV würdest du dann das bekommen, was du auch ohne bekommen würdest. Die 3 Monate werden nur bei wechselnden Gehältern herangezogen. Aber erst mal gute Besserung bzw. viel Erfolg für deine Wiedereingliederung und vollständige Genesung!


KH1401

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Der jetzige Arbeitsplatz würde halt nicht zur Verfügung stehen. Ich habe ja immer ein anderes Gehalt durch die Zulagen. Das Grundgehalt ist immer gleich. Bin auch vor der anderen Erkrankung während der Tätigkeit im Büro ab und zu nachts als Springer eingesprungen. Dankeschön


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