Guten Morgen Frau Bader,
ich habe noch eine Frage zur Elterngeldberechnung. Ich erwarte mein zweites Kind im Januar 2015, werde bis dahin aber noch keine 12 Monate am Stück gearbeitet haben, da ich zuvor in EZ war. Nun finde ich unterschiedliche Infos im www... Stimmt es, dass Monate mit EG-Bezug rausgelassen werden und durch Monate von vor dem ersten Kind "aufgefüllt" werden? Oder wie wird das berechnet?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
von
wolleschaefchen
am 23.06.2014, 08:09
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld wenn keine 12 Monate Arbeit wegen vorheriger Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2014