MelRem
Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich sind im Mai 17 Eltern geworden. Wir planen ein Geschwisterchen für April/Mai 2019. Ich habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis 31.08.18 beantragt. Elterngeld (voll) bekomme ich vom Versorgungsamt für 12 Monate. Damit habe ich nach Mai für 4 Monate kein Einkommen.( Was ok wäre, Wir haben ein wenig gespart)Ab September gehe ich wieder normal arbeiten wie vor der Schwangerschaft. Wenn ich nun mein 2 Kind im April/Mai 2019 bekommen sollte, wie wirkt sich das auf mein Elterngeld aus? Bekomme ich dann weniger Elterngeld? Ich habe gelesen, dass Etwas ausgeklammert werden kann bei der Berechnung, weiss aber leider nicht genau was. Würde es Sinn machen jetzt die restlichen Monate auf Elterngeldplus zu wechseln und so Zahlungen bis September zu erhalten, oder gar im Mai wieder arbeiten zu gehen? Ich möchte auf jeden Fall kein Elterngeld durch einen Fehler verlieren und würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten durch den Elterngeldjungle durchzusteigen, wie ich es machen muss um beom 2. Kind nicht schlechter dazustehen als jetzt. Viele Grüße Melanie
Mitglied inaktiv
Wechsel auf EG-Plus, mindestens wenn 2 volle EG-Monate in 4 EG-Plus gewandelt werden, würde Sinn machen in sofern das dann nicht nur 12 Monate ausgeklammert werden sondern 14 Monate. Du hättest dann also nicht 4 Nullrunden sondern nur 2 für das neue EG - sofern es wie geplant mit der ET im April/Mai19 klappt. Kann man ja recht schlecht wirklich sicher planen. Davon ab bekommst du dann ja auch noch Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre wird - würde es noch etwas auffangen. Ebenso wie 12 bzw 14 Monate EG werden auch die Mutterschutzzeiten ausgeklammert für das neue EG - daran also auch denken.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...
Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...
Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage