Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei Freiberuflichkeit und dann Wechsel in Anstellung

Frage: Berechnung Elterngeld bei Freiberuflichkeit und dann Wechsel in Anstellung

Maximalkonvertierer

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Hallo Frau Bader, meine Frau ist freiberuflich tätig. Unser Kind wird irgendwann im August 2018 zur Welt kommen. Somit wäre ja das Veranlagungsjahr 2017 für ihren Gewinn grundlegend, auf Basis dessen dann ihr Elterngeld berechnet würde. 1. Frage: Kann ich beliebig auf den Ansatz von Betriebsausgaben 'verzichten', wenn ich damit das spätere Elterngeld höher ausfallen lassen könnte? 2. Frage: Was würde passieren, wenn meine Frau im Laufe des nächsten Jahres wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln würde (ohne natürlich die SS zu verschweigen)? Nehmen wir an, sie würde zum 1.4.2018 wieder angestellt tätig. Würden dann 4 Monate (April-Juli 2018) auf Basis des Angestelltenverhältnisses genommen und 8 Monate auf Basis des Gewinns in 2017 (8/12)? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, es ist gesetzlich festgelegt, wie der Gewinn ermittelt wird 2. Nein, es zählt komplett 2017 Liebe Grüße NB


Dojii

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1. Ich denke nicht. Das Einkommen aus der Selbstständigkeit/Freiberuflichtkeit errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen, das im Steuerbescheid für das Jahr 2017 ausgewiesen wird. Und ich glaube kaum, dass ihr bei der jährlichen Steuererklärung die Ausgaben "verschweigen" wollt. Wenn deine Frau zur Berechnung des Elterngeldes erst mal eine Gewinn-/Verlustrechnung einreicht, weil bspw. der Steuerbescheid 2017 noch nicht vorliegt im August 2018 und ihr da die Ausgaben verschweigt, wird das ganze dann mit dem nachträglich eingereichten Steuerbescheid 2017 überprüft. Und wenn der ausgewiesene Gewinn da dann geringer ist, weil ihr die Ausgaben bei der Steuererklärung dann doch geltend gemacht habt, dann dürft ihr ne Menge Elterngeld zurückzahlen. 2. Nein, es gilt ausschließlich das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Also alles aus 2017. Einkommen, das erst im Jahr 2018 erzielt wird, egal wie hoch, wird vollkommen ignoriert.


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