Sunshinelady002
Hallo Frau Bader, Ich habe einen der jetzt 8 Monate ist und befinde mich noch bis Juli in Elternzeit! Möchte aber ab April wieder 20 Stunden die Woche arbeiten gehen! Wie würde sich das Elterngeld dann berechnen wenn ich noch in der Elternzeit wieder schwanger werde und ab wann würde es dieses (neue Elterngeld) dann geben? Und wie wär es wenn ich Nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten gehe und dann erst nach nem Jahr mein zweites Kind bekommen würde, würde sich dann das neue Elterngeld für das zweite Kind nur von dem Teilzeitgehalt errechnen? Und als letztes würd ich gern noch wissen, ob mein Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle nach meiner Elternzeit geben muss? Da ich erst ab September einen Krippenplatz bekomme? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ein neues Elterngeld würde sich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt berechnen. Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldbezug (zwischen Geburt und 1. Geburtstag) werden ausgenommen und vorn dran gesetzt. Ja, Wird zwischen dem 1. Geburstag von Kind 1 und der Geburt von Kind 2 nur Teilzeit gearbeitet, gibts das Elterngeld vom Teilzeitgehalt. Wenn die normalen Bedingungen für eine Teilzeit vorliegen (such mal nach dem Teilzeitgesetz), dann ja. Bei einem Kleinbetrieb zB nicht. Das hat aber mit dem Krippenplatz nichts zu tun. Gruß Sabine
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