Werdende Mami2014
Hallo Frau Bader, ich beziehe ein Fixes Monatsgehalt und abhängig von meiner Leistung eine Provisionszahlung für Umsätze weshalb mein Bruttoeinkommen (Nettoeinkommen) variiert. Mein Arzt rät mir zu einem Beschäftigungsverbot was jedoch bedeutet, dass mir in dieser Zeit nur das Fixgehalt gezahlt wird nicht jedoch die Umsatzprovision (lt. Arbeitgeber). Wie berechnet sich dann das Mutterschaftsgeld? 12 Monate vor Mutterschutz (was bedeutet ich hätte Einbußen da mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots ca. 6 Monate ja viel geringer ausfällt) oder 12 Monate vor Beschäftigungsverbot? Vielen Dank im Voraus LG
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekämen - m durchschnittlicher Provision. Dies im BV u MG! Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor BV mit ! Provisionem bis Ende des Mutterschutzes. War bei mir auch so. Du darfst nicht schlechter gestellt werden durch das BV. Der AG bekommt es kompletz von der Krankenkasse wieder. Umlage 2 :-)
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