Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Gehaltes im Beschäftigungsverbot

Frage: Berechnung des Gehaltes im Beschäftigungsverbot

Kinderwunsch91

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Sehr geehrte Frau Bader, Zu meiner Geschichte : Ich war bis zum Anfang Juli 2020 Krankgeschrieben und war somit 11 Monate krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen .Seit dem 6.7.2020 war ich wieder Vollzeit arbeiten . Dann bin ich zum Glück schwanger geworden und bin seit dem 31.8.2020 im Beschäftigungsverbot. Wie wird jetzt meine Lohnfortzahlung berechnet ? Da ja die letzten 3 Monate berechnet werden. Wird dann das Krankengeld einbezogen oder das Gehalt , welches ich vor meiner Erkrankung verdient habe ? Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weder noch. Entscheidend ist, was Sie verdienen würden, wenn Sie jetzt nicht im Beschäftigungsverbot wären. Liebe Grüße NB


Kinderwunsch91

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Kurze Erweiterung: ich arbeite im Schichtdienst


Felica

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Du bekommst das was du auch ohne BV bekommen hättest. Zulagen werden allerdings versteuert. Das KG ist keine Berechnungsgrundlage, da Lohnersatzzahlung, die fallen immer raus.


Kinderwunsch91

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Dankeschön für die schnelle Antwort . Ich bin so verunsichert , weil jetzt ein Brief kam von meinem Arbeitgeber. In dem Berechnungszeitraum habe ich von meinem Arbeitgeber kein Gehalt bekommen sondern Krankengeld . Hatte jetzt sorge da ich jetzt keine 3 Monate Vollzeit gearbeitet habe würden ja die Monate mit eingerechnet in denen ich Krankengeld bezogen habe .


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