Otter66
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Ich bin Beamtin und bekomme dieses Jahr mein erstes Kind. Ich plane eine zweijährige Elternzeit zu nehmen. Falls sich eine zweite Schwangerschaft an die Elternzeit anschließen sollte, verwirrt mich die Berechnung des zweites Elterngeldes etwas. Habe ich Folgendes korrekt verstanden?: Variante 1: Ich nehme eine zweijährige Elternzeit, lasse mir 12 Monate 1800,- Euro auszahlen und lebe im zweiten Jahr von meinen Ersparnissen. Falls sich eine zweite Schwangerschaft/Elternzeit nahtlos anschließen würde, berechnet sich das Elterngeld für das zweite Kind an meinem Vollzeitgehalt vor meinem ersten Kind und ich bekomme wieder 1800,- für 12 Monate. Variante 2: Ich nehme eine zweijährige Elternzeit, splitte aber mein Elterngeld und lasse mir über die zwei Jahre monatlich 900,- Euro auszahlen. Falls sich in diesem Falle eine zweite Schwangerschaft/Elternzeit nahtlos anschließen würde, berechnet sich das Elterngeld nun für das zweite Kind an den 900,- Euro, die mir gesplittet ausgezahlt wurden. Das erscheint mir so seltsam, aber ist dies korrekt??? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, Variante 1: Kind 2 muss unmittelbar in Anschluss an die letzte EG-Zahlung erfolgen. Also es sollte genau ein Jahr nach Kind 1 geboren werden. Variante 2: Hier zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - und der Verdienst. Wenn er 0 € ist, bekommen Sie nur den Grundbetrag plus Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
SumSum076
In beiden Fällen berechnet sich das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (grob formuliert). Die Splittung ändert daran nix. Kommt das zweite Kind rund um den 2. Geburtstag (und du gehst ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 nicht arbeiten), dann hast du zwischen 1. Geburtstag und neuem Mutterschutz viele Monate ohne Einkommen, die das neue Elterngeld erheblich schmälern. Nochmal deutlich: Reine Elternzeit (wie in Variante 1 ab dem 1. Geburtstag) wird bei der Elterngeldberechnung NICHT ausgenommen. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Eigentlich ganz einfach. Für jedes Kind zählt das Einkommen 12 Monate vor dessen Mutterschutzbeginn fürs Elterngeld. Elterngeldbezugsmonate werden durch alten Lohn ersetzt. Bezug sind die ersten 12 Monate, Auszahlung kann länger sein. Ergo: Bis zum ersten Geb. des Vorkindes wird durch alten Lohn ersetzt die Monate, danach das Einkommen welches erzielt wird oder die Minate gehen mit 0€ in die Berechnung wenn nicht gearbeitet wird. Den Rest kannst Du Dir dann ausrechnen je nach Beginn des neuen Mutterschutzes. Und wie immer mein Rat als Mehrfachmama : du hast noch gar kein Kind. Schaut erst einmal wie es ist, wie das Kind ist, wie sich Euer Alltag einspielt. Im Kopf ist das alles einfach , die Realität mit Kind kann man sich nicht vorstellen. Und Dein geplanter Abstand ist recht sportlich ;-)
Otter66
Vielen Dank für die informativen Antworten! Dies hat mir sehr geholfen! Ich weiß natürlich, dass das alles sehr weit hin ist und es kommt häufig anders als gedacht. Aber ich finde, man ist finanziell gesehen schon sehr zum Planen gezwungen :(
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