Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Elterngeldes 2013 für Beamte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung des Elterngeldes 2013 für Beamte

gutentag

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Sehr geehrte Mitarbeiter, ich erwarte im Februar 2013 mein erstes Kind. Wenn ich richtig informiert bin, wird für die Berechnung des Elterngeldes ab 2013 nicht mehr das Nettogehalt zu Grunde gelegt, sondern das Bruttogehalt, von dem pauschal 21% für die "sozialen" Leistungen abgezogen werden. Können Sie mir sagen, wie sich das auf Beamte (ich bin Lehrerin in NRW) auswirkt? Da ich privat versichert bin, zahle ich von meinem Nettogehalt die Kranken- und Pfegeversicherung und dies auch, wenn ich nicht arbeite. Eine Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls nicht abgezogen. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich zitiere Bei der Berechnung des Nettoeinkommens bleiben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin außen vor. Sie werden nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen, anders als die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Dadurch liegt das Nettoeinkommen von Beamten, die meist privat versichert sind, unter vergleichbaren Bedingungen höher als das von Angestellten. Entsprechend höher fällt auch das Elterngeld aus. "Wenn Beamte für Beamte Gesetze schreiben, muss man sich nicht wundern, dass an dieser Stelle nichts geändert wird", sagt Frank Hechtner, Professor für Steuerlehre an der Freien Universität Berlin. (Finacial Times Deutschland) Liebe Grüsse, NB


katinka83

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Tut mir leid, verstehe ich leider nicht so ganz. wie wird das denn jetzt für beamte berechnet? :-(


gutentag

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Im Prinzip dann so wie 2012 auch. Jedenfalls würde ich das so verstehen.


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