Berechnung der Kündigungsfrist bezüglich des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung der Kündigungsfrist bezüglich des Erziehungsurlaubes

Guten Tag Frau Bader, ich habe da mal eine Frage zum Thema Berechnung der Kündigungsfrist. Mein Arbeitgeber will mich nach meinem Erziehungsurlaub betriebsbedingt kündigen. Lt. meinem Arbeitsvertrag wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vorgeschrieben. Wenn ich aber in den Manteltarifvertrag schaue (an den der Arbeitgeber gebunden ist), würde sich evtl. die Kündigungszeit auf 4 Monate zum Monatsende verschieben. Es zählt ja hier die Betriebzugehörigkeit ab einem Alter von 25 Jahren. Meine Frage wäre, ob bei der Berechnung der Betriebzugehörigkeit auch der Erziehungsurlaub mit berechnet wird (wie es ja im Fall der Berechnung einer Abfindungshöhe ist). Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße aus Berlin Schnaggel

Mitglied inaktiv - 28.01.2005, 11:57



Antwort auf: Berechnung der Kündigungsfrist bezüglich des Erziehungsurlaubes

Hallo, es gilt hier das Günstigkeitsprinzip für den AN-also das für Sie günstigtste. Die E-Zeiten zählen mit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2005



Antwort auf: Berechnung der Kündigungsfrist bezüglich des Erziehungsurlaubes

In Deinem Fall ist der AV bindend, Spezialitätsgrundsatz. Erst AV, dann Betriebsvereinbarung, dann Tarifvertrag.... Gruß bine

Mitglied inaktiv - 28.01.2005, 15:10



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