Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe da mal eine Frage zum Thema Berechnung der Kündigungsfrist. Mein Arbeitgeber will mich nach meinem Erziehungsurlaub betriebsbedingt kündigen. Lt. meinem Arbeitsvertrag wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vorgeschrieben. Wenn ich aber in den Manteltarifvertrag schaue (an den der Arbeitgeber gebunden ist), würde sich evtl. die Kündigungszeit auf 4 Monate zum Monatsende verschieben. Es zählt ja hier die Betriebzugehörigkeit ab einem Alter von 25 Jahren. Meine Frage wäre, ob bei der Berechnung der Betriebzugehörigkeit auch der Erziehungsurlaub mit berechnet wird (wie es ja im Fall der Berechnung einer Abfindungshöhe ist). Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße aus Berlin Schnaggel
Hallo, es gilt hier das Günstigkeitsprinzip für den AN-also das für Sie günstigtste. Die E-Zeiten zählen mit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In Deinem Fall ist der AV bindend, Spezialitätsgrundsatz. Erst AV, dann Betriebsvereinbarung, dann Tarifvertrag.... Gruß bine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krippenkinder ohne Mittagsschlaf
- Jahressonderzahlung nach TVÖD-Minderung des Basiselterngeldes?
- Jahressonderzahlung nach TVÖD-Minderung des Basiselterngeldes?
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ