Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe da mal eine Frage zum Thema Berechnung der Kündigungsfrist. Mein Arbeitgeber will mich nach meinem Erziehungsurlaub betriebsbedingt kündigen. Lt. meinem Arbeitsvertrag wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vorgeschrieben. Wenn ich aber in den Manteltarifvertrag schaue (an den der Arbeitgeber gebunden ist), würde sich evtl. die Kündigungszeit auf 4 Monate zum Monatsende verschieben. Es zählt ja hier die Betriebzugehörigkeit ab einem Alter von 25 Jahren. Meine Frage wäre, ob bei der Berechnung der Betriebzugehörigkeit auch der Erziehungsurlaub mit berechnet wird (wie es ja im Fall der Berechnung einer Abfindungshöhe ist). Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße aus Berlin Schnaggel
Hallo, es gilt hier das Günstigkeitsprinzip für den AN-also das für Sie günstigtste. Die E-Zeiten zählen mit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In Deinem Fall ist der AV bindend, Spezialitätsgrundsatz. Erst AV, dann Betriebsvereinbarung, dann Tarifvertrag.... Gruß bine
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider blicke ich bei den Kündigungsfristen nicht ganz durch. Mein Partner hat eine vertragliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Er hat Elternzeit bis zum 10.10.26 und möchte zum 31.10.26 kündigen um ab 1.11. die neue Stelle anzutreten. Wann muss er die Kündigung einreichen? 4 Wochen vorher, also Ende September oder zählt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich bin am 29.1.26 in den Mutterschutz gegangen. Bis zum 31.12.25 habe ich 25 Stunden gearbeitet. Der Vertrag war befristet aufgestockt aufgrund einer Krankheitsvertretung. Danach - also ab dem 1.1. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse