tscherstin
Guten morgen Frau Bader, ich bin in der 10. SSW und habe seit dem 1.10.13 ein BV. Zum 1.11.13 müßte mein erstes BV-Gehalt überwiesen werden. Auf Grund der Elterngeldberechnung für das kommende Jahr, habe ich im Juni meine Steuerklasse von 5 auf 4 gewechselt, um später mehr Elterngeld zu bekommen. Sprich: Die letzten drei Gehälter fielen schon höher aus. Wird die Vergütung des BVs nach den letzten drei Gehältern berechnet, oder ab dem ersten Tag der SS (31.8.13)? Wenn letzteres der Fall ist, bedeutet das für mich, dass ich nach der Entbindung trotzdem das geringere Elterngeld beziehen müßte? Kann ich ggf. direkt im Januar 14 nochmal in die Steuerklasse 5 wechseln, damit wenigstens mein Mann wieder mehr Geld bekommt? Vielen vielen Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüße Kerstin C.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüsse,NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst das an Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. Also sollte nach Steuerklasse 4 abgerechnet werden. LG Sabine
tscherstin
Hallo Sabine, Du hast Recht! Ich habe gestern mein Gehalt bekommen und es war nach Steuerklasse 4 berechnet. Endlich was was Positives! Danke für die Antwort! LG Kerstin
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