Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Betreuungsunterhalt

Anna K

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Betreuungsunterhalt für das alleinerziehende Elternteil eines unter drei Jahre alten nicht ehelichen Kindes": Wie hoch ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beim Betreuungsunterhalt (unverheiratet, keine weiteren unterhaltspflichtigen Kinder vorhanden)? Spielt für die Frage der Bedarfskontrollbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle eine Rolle? Schon einmal vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Anna K


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der KindesU ist vorrangig, es muss mind der Mindesunterhalt gezahlt werden. Danach kommt der betreuungsunterhalt, gemessen an dem alten Lohn. Der Mindestunterhalt ist 1370 € Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Der Selbstbehalt liegt bei 1.370 Euro. Kindesunterhalt ist vorrangig. Du bekommst also nur Betreuungsunterhalt, wenn nach Abzug des Kindesunterhaltes u evt anderer Dinge, die er geltend machen kann, noch etwas übrig ist.


Kaiserschmarrn

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Der Bedarfskontrollbetrag spielt nicht in jedem Bundesland eine Rolle. Lies mal in den Leitlinien des jeweiligen zuständigen OLGs. Hessen wäre Frankfurt, da spielt der Bedarfskontrollbetrag keine Rolle.


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