Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Beschäftigungsverbot

Frage: Berechnung Beschäftigungsverbot

Wunschkind51

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Hallo, Ich bin jetzt seit dem 10.11 im beschäftigungsverbot und habe heute das erste mal mein Gehalt seit dem beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist es so das mir dort anscheinend alle meine zusatzleistungen, wie meine Leistungszulage nachtzulage aus den letzten 3 monatsabrechnungen abgezogen wurde. Und ich bin jetzt unsicher ob das so rechtens ist. Da ich gelesen habe das solche Leistungen die jeden Monat gezahlt wurde in die Berechnungen mit rein genommen werden müssen. Können Sie mir da helfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird der durchschnittleiche Lohn in den letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft genommen - mit den Zulagen Liebe Grüße NB


Felica

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Es gelten nicht die 3 Monate vor BV, sondern die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Auf dessen Grundlage wird das berechnet. Sofern keine Änderung im AV stattgefunden hat, sonst gilt das aktuelle. Da müssen dann auch die Zulagen berücksichtigt werden, allerdings werden die im BV versteuert.


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