Krümel021
Hallo, ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen! Zu meiner Frage: ich habe gerade erfahren, dass ich schwanger bin und werde von meinem AG evtl in ein Beschäftigungsverbot gesetzt. Mit welchem Gehalt kann ich rechnen? Ich bin in den 3 Monaten vor Eintritt der Ss 1Monat nur 25h gegangen, danach 30h-habe aber wegen KrankmitKind Tagen 200€ weniger von meinem AG bekommen und den Monat darauf normal. Entstehen mir Nachteile bei der Berechnung der KrankmitKind Tage? Vielen lieben Dank für die Mühe
Hallo, in einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst mit bv das was du ohne bekommen würdest, vorausgesetzt der AG teilt dir nach durchführung der gefährdungsbeurteilung mit, dass er überhaupt keine ersatztätigkeiten für dich hat. dann stellt der AG ein bv aus. beachte bitte, dass du keine mitspracherecht bez. der zugeteilten arbeiten hast, es können auch dinge sein, die mit deiner qualifiaktion erstmal nix zu tun haben. telefon, ablage, administration, rechnungen schreiben etcpp.
Krümel021
Also ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft irrelevant? Liebe Grüße
luvi
Nein. Der aktuelle Vertrag ist ausschlaggebend. Das mit dem Durchschnitt wird nur bei schwankende Einkommen genommen, z.B. wenn du jeden Monat aufgrund von unterschiedlichen Schichtzulagen was anderes Verdienst. Hast du einen Vertrag mit geregeltem Einkommen wird dies für die Berechnung genommen. LG luvi
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