Lamato
Hallo Frau Bader, ich werde aus betrieblichen Gründen zum Ende meiner zweijährigen EZ gekündigt werden. Ich habe in diesen zwei Jahren nicht gearbeitet. Vor der Geburt des Kindes habe ich 1 Jahr gearbeitet, davor war ich auch in Elternzeit. Ich weiß von der Arbeitsagentur, dass ich ALG1 bekommen würde. Können Sie mir sagen, wie sich das berechnet mit dem Hintergrund 1 3/4 Jahre EZ, 1 Jahr gearbeitet und wieder 2 Jahre EZ? Vielen Dank und Grüße!
Hallo, um Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie: 1. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 2. Einen Antrag gestellt haben 3. Die Anwartschaft erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und für dieses ebenfalls Elternzeit beantragen, besteht für die gesamte Zeit von der Geburt des ersten (älteren) Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten (jüngsten) Kindes Versicherungspflicht (LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 L 1 AL 43/10). Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. 4. Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Hierfür müssen Sie im Rahmen eines erweiterten Bemessungszeitraums von zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und an 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt haben. Damit erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Elternzeit von einem Jahr auf Grundlage der Arbeitseinkünfte vor der Elternzeit. Wenn in den letzten zwei Jahren allerdings nicht an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt wurde, legt man zur Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Pauschale zugrunde. Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Soweit ich das weiß wird EZ von bis zu 2 Jarhen nicht berücksichtigt, also würde das Alg I nach dem Jahr vor dem 2. Kind berechnet, wenn du da mind. 5 Monate voll gearbeitet hast. Hast du da nur Teilzeit gearbeitet wird ein fiktives Vollzeitgehalt herangezogen dass von deinem Abschluss abhängt. Siehe hier: https://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader ! Während der Elternzeit unserer großen Tochter wurde mir insolvenzbedingt gekündigt (2008). Seitdem habe ich nur Kindergeld bezogen. Unsere 2. Tochter ist ein Jahr (Geburt 2010) geworden und ich habe ein Jahr lang den Mindestsatz Elterngeld (300 €) bezogen. Momentan beziehe ich Kindergeld für beide Kinder. Nun meine Frage: we ...
Hallo, mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass er meinen Vertrag Ende Mai auslaufen lässt. Grund ist, dass ich ein Kind bekommen habe, was der Personaler so direkt natürlich nicht ausgesprochen hat. Nun meine Frage, wie sich das ALG I in meinem Fall berechnen würde, da ja eigentlich die letzten 12 Monate und das verdiente Geld zäh ...
Hallo, Ich habe eine Frage zur Berechnung von Alg 1 nach der Elternzeit. Leider kann ich meinen Job aufgrund der Schichten nach der Elternzeit nicht weiter fortführen. Nun meine Frage,werden die Schichtzulagen( Nacht,Sonntag, Feiertag) bei der Berechnung von Alg 1 mit einbezogen oder werden diese rausgerechnet? Welcher Zeitraum wird zur Berech ...
Hallo, wie wird ggf das ALG 1 nach der Elternzeit berechnet? Höhe des Elterngeld oder des Lohnes vor der Elternzeit? Mfg
Hallo Frau Bader! Ich befinde mich bis 31.7. in Elternzeit, es könnte aber passieren, das mein AG Insolvenz anmeldet. Wie würde sich mein ALG berechnen? Ich bin länger als 2 Jahre in Elternzeit aber auch mit 2 Kindern, das 2. wurde 1/2017 geboren, also für sich genommen keine 2 Jahre. Zuvor arbeitete ich über 15 Jahre im UN.
Hallo Frau Bader, fällt das ALG 1 geringer aus, wenn man in den letzten 12 Monaten immer mal wieder 1-2 Monate Elternzeit genommen hat, was zur Folge hat, dass immer nur anteilige Monatsgehälter ausgezahlt wurden wg. Geburt des Kindes innerhalb des Monats, z. B. 15.05.-15.06. - hier wird zwar ein Monat zum vollen Gehalt gearbeitet, das Gehalt aber ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang