Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung ALG I nach Elternzeit - welche Monate zählen mit rein?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung ALG I nach Elternzeit - welche Monate zählen mit rein?

Sessaja

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Hallo, mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass er meinen Vertrag Ende Mai auslaufen lässt. Grund ist, dass ich ein Kind bekommen habe, was der Personaler so direkt natürlich nicht ausgesprochen hat. Nun meine Frage, wie sich das ALG I in meinem Fall berechnen würde, da ja eigentlich die letzten 12 Monate und das verdiente Geld zählen und für die Dauer der Bezüge ja die letzten 24 Monate. Ich habe folgende Situation: - Mitte Mrz bis Ende Mai 2015 - normales Gehalt jetziger Arbeitgeber (habe aber noch 32 Tage Resturlaub zu nehmen und bin die restliche Zeit bei voller Bezahlung freigestellt - ich darf also nicht auf Arbeit erscheinen) - Mitte Mai 2014 - Mitte Mrz 2015 - Elterngeld (was ja viel geringer als Gehalt ist) - Mitte Februar - Mitte Mai 2014 Mutterschaftsgeld - Juni 2013 - Mitte Februar 2014 - normales Gehalt jetziger Arbeitgeber (wobei ich Mitte Sep 2013 - Mitte Feb 2014 Beschäftigungsverbot bei vollen Bezügen hatte) - Mrz - Mai 2013 - ALG I - davor Sep 2011 - Feb 2013 - normales Gehalt vorheriger Arbeitgeber Welche Monate zählen da bei mir zur Berechnung mit rein? Und, was ist mit Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien für Unfallfreiheit und Mitarbeiterbeteiligungen? Ich habe nämlich Angst, dass da das Elterngeld mit angerechnet wird, was (aufgrund der 3 ALG I Monate vor 2 Jahren) netto fast 1500 Euro weniger pro Monat ist, als mein derzeitiges Nettogehalt. Liebe Grüße Sessaja


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